t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Entführung – Polizei stoppt Mutter mit Kleinkind


Bei der Ausreise nach Portugal
Polizei stoppt Mutter mit Kind am Flughafen – Entführung

Von t-online
08.04.2025Lesedauer: 1 Min.
Polizei am Düsseldorfer Flughafen: Die IS-Anhängerin war aus der Türkei eingereist. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Polizei am Düsseldorfer Flughafen (Archivbild): Einer Frau wurde auf dem Weg nach Portugal die Ausreise verweigert. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
News folgen

Eine 36-Jährige will am Düsseldorfer Flughafen mit ihrer Tochter nach Faro in Portugal ausreisen. Die Bundespolizei recherchiert und trifft eine Entscheidung.

Eine 36 Jahre alte Frau hat am Montagmittag (7. April) mit ihrem zweijährigen Kind vom Flughafen Düsseldorf nach Faro in Portugal ausreisen wollen. Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, untersagte sie aber Mutter und Kind die Ausreise, da die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten nicht vorlag.

Die Bundespolizei überprüft bei Reisen mit Kindern, ob die begleitende Person gegenüber dem minderjährigen Kind sorgeberechtigt ist. Besonders wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Kind rechtswidrig dem Sorgeberechtigten entzogen wurde, führt die Bundespolizei eingehende Recherchen durch – so wie bei dem Fall am Montag am Düsseldorfer Flughafen. Hier verhinderten die Beamten eine sogenannte Kindesentziehung.

Polizei verhindert Kindesentziehung: Das sollten Sie dabei haben

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Bundespolizei, stets entsprechende Unterlagen über die Sorgerechtsverhältnisse mitzuführen:

  • Eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Angaben zum minderjährigen Kind, gegebenenfalls Personalien der Begleitperson und Reiseziel beziehungsweise Reiseverlauf
  • Die Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten
  • Eine Kopie der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten

Dies erleichtert die grenzpolizeiliche Arbeit der Bundespolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des Erziehungsberechtigten.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom