Bei der Ausreise nach Portugal Polizei stoppt Mutter mit Kind am Flughafen – Entführung

Eine 36-Jährige will am Düsseldorfer Flughafen mit ihrer Tochter nach Faro in Portugal ausreisen. Die Bundespolizei recherchiert und trifft eine Entscheidung.
Eine 36 Jahre alte Frau hat am Montagmittag (7. April) mit ihrem zweijährigen Kind vom Flughafen Düsseldorf nach Faro in Portugal ausreisen wollen. Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, untersagte sie aber Mutter und Kind die Ausreise, da die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten nicht vorlag.
Die Bundespolizei überprüft bei Reisen mit Kindern, ob die begleitende Person gegenüber dem minderjährigen Kind sorgeberechtigt ist. Besonders wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Kind rechtswidrig dem Sorgeberechtigten entzogen wurde, führt die Bundespolizei eingehende Recherchen durch – so wie bei dem Fall am Montag am Düsseldorfer Flughafen. Hier verhinderten die Beamten eine sogenannte Kindesentziehung.
Polizei verhindert Kindesentziehung: Das sollten Sie dabei haben
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Bundespolizei, stets entsprechende Unterlagen über die Sorgerechtsverhältnisse mitzuführen:
- Eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Angaben zum minderjährigen Kind, gegebenenfalls Personalien der Begleitperson und Reiseziel beziehungsweise Reiseverlauf
- Die Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten
- Eine Kopie der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten
Dies erleichtert die grenzpolizeiliche Arbeit der Bundespolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des Erziehungsberechtigten.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei vom 8. April 2025
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.