Erneut nicht zum Prozess erschienen Angeklagter Polizist wird jetzt per Haftbefehl gesucht

Ein Bundespolizist ist wegen Raub und Bedrohung angeklagt. Das Opfer ist seine Ex-Geliebte. Kurz vor dem Urteil ist er nicht auffindbar.
Weil ein angeklagter Bundespolizist aus Rheinland-Pfalz zum dritten Mal in Folge nicht zur Verhandlung am Amtsgericht in Düsseldorf erschienen ist, wird er nun per Haftbefehl gesucht. Der wegen Raubes und Bedrohung angeklagte Mann war nach Gerichtsangaben zuvor schon zu zwei Terminen unentschuldigt ferngeblieben. Deshalb sollte er zur Verhandlung am Montag (14. April) von der Polizei vorgeführt werden, hatte das Gericht angeordnet.
Laut Amtsrichterin sollen Polizisten den Angeklagten "entgegen ausdrücklicher Weisung am Freitag vorgewarnt" haben. Der 50-Jährige sei am Montagmorgen von Beamten nicht an seiner Adresse im Landkreis Neuwied angetroffen worden. Wie eine Gerichtssprecherin zum Haftbefehl erläuterte, komme der Angeklagte bei seiner Festnahme bis zur weiteren Verhandlung ins Gefängnis.
Fall muss neu aufgerollt werden
Sein Verteidiger berichtete auf Nachfrage der Richterin: "Ich habe ihm noch am Freitag die Konsequenzen erklärt." Eigentlich sollte am Montag ein Urteil gesprochen werden. Weil die Fristen nicht mehr eingehalten werden könnten, müsse der Fall neu aufgerollt werden, erklärte die Richterin.
Dem Mann wird von der Anklage vorgeworfen, vor zwei Jahren seiner Ex-Geliebten nach der Trennung bei einem Treffen in Düsseldorf die Handtasche entrissen und ihr das Mobiltelefon abgenommen zu haben. Das Handy habe er der Frau geschenkt und wiederhaben wollen, hatte er vor Gericht erklärt.
Zudem soll der verheiratete Mann vermutlich aus Eifersucht auf den neuen Partner seine Ex-Freundin abgepasst, sie am Kragen gepackt und ihr gedroht haben, sie umzubringen. Augenzeugen hatten das im Prozess bestätigt. Die Frau hatte den 50-Jährigen nach den Vorfällen angezeigt. Der Bundespolizist sei seither bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert.
- Nachrichtenagentur dpa