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Düsseldorf: 140 Millionen Euro Steuern mit Apple AirPods hinterzogen?


Steuer-Prozess in Düsseldorf
140 Millionen Euro mit Apple AirPods hinterzogen?

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2025 - 09:38 UhrLesedauer: 1 Min.
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Apple AirPods der dritten Generation (Symbolbild): Um Steuerhinterziehung in Höhe von 140 Millionen Euro geht es in einem Prozess am Landgericht. (Quelle: Bernd Feil/imago-images-bilder)
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Drei Männer sollen ein sogenanntes Umsatzsteuerkarussell betrieben haben. Laut Anklage haben sie 140 Millionen Euro Steuern hinterzogen – vor allem mit dem Verkauf von Apple AirPods.

Um Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 140 Millionen Euro geht es ab Dienstagmorgen (10 Uhr) am Düsseldorfer Landgericht. Dort müssen sich drei Männer im Alter von 37 bis 49 Jahren verantworten. Sie sollen vor allem Geschäfte mit Apple AirPods betrieben haben. Die Europäische Staatsanwaltschaft wirft ihnen bandenmäßige Steuerhinterziehung in besonders großem Ausmaß vor.

Laut Anklage sollen die Männer mit Elektronikgeräten gehandelt haben. Innerhalb von drei Jahren hätten sie mit Hilfe von Strohleuten ein europaweit verzweigtes Netz von Scheinfirmen gebildet und damit ein sogenanntes Umsatzsteuerkarussell betrieben, mit dem der Fiskus um mehr als 140 Millionen Euro geprellt worden sei, so die Ermittler.

Apple AirPods: Käufer sollen Scheinfirmen gewesen sein

Die Geräte, überwiegend Apple AirPods, wurden in der EU gekauft und günstig ohne Mehrwertsteuer an deutsche Kunden verkauft. Zwei 37 und 49 Jahre alten Angeklagten wird ein Steuerschaden in Höhe von 93 Millionen Euro zugerechnet, ein 44-jähriger Angeklagter aus Budapest soll auf die gleiche Weise 56 Millionen Euro hinterzogen haben.

Während sich die Ware in Lagern in Deutschland befand und nicht bewegt wurde, wurde sie laut Anklage binnen kurzer Zeit, teils innerhalb weniger Stunden, mehrfach weiterverkauft. Käufer sollen jeweils Scheinfirmen gewesen sein.

Beim Umsatzsteuer-Karussell machen sich die Akteure den Vorsteuerabzug zunutze. Die Umsatzsteuer muss der Verkäufer einer Ware an das Finanzamt abführen. Er darf dabei die "Vorsteuer" abziehen, die er selbst an seinen Lieferanten gezahlt hat. Dieses System kann leicht missbraucht werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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