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Düsseldorf: Telefonat mit Schuldirektorin aufgenommen – Urteil im Prozess


Wegen Messervorfall auf dem Schulhof
Telefonat mit Schuldirektorin mitgeschnitten: Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 09.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Land- und Amtsgericht DüsseldorfVergrößern des Bildes
Das Gericht in Düsseldorf (Symbolbild): Eine Mutter ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Quelle: Marius Becker/dpa/dpa-bilder)
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Eine Mutter wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ein Telefonat mit der Schuldirektorin ihres Sohnes heimlich aufnahm und weiterverbreitete. Sie wollte Informationen über einen Messervorfall auf dem Schulhof erhalten.

Weil sie ein Telefonat mit der Schuldirektorin ihres 15-jährigen Sohnes heimlich mitgeschnitten und dann verbreitet hat, ist die Mutter eines Realschülers in Düsseldorf zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die 42-Jährige hatte im Juli 2023 die Direktorin wegen eines Messervorfalls auf dem Schulhof angerufen, das Telefonat heimlich aufgenommen und ohne Wissen der Angerufenen an Eltern-Chatgruppen weitergeleitet.

Einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro wollte die Angeklagte nicht akzeptieren, deshalb kam es am Montag zur Gerichtsverhandlung, bei der die Frau mit einer deutlich geringeren Strafe davonkam.

Anklage ging von Falschbehauptung aus

Dass sich die Mutter den Messervorfall ausgedacht und die Direktorin mit Falschbehauptungen konfrontiert hatte, wovon die Anklage ausgegangen war, stimmte so nicht. Es habe zur fraglichen Zeit einen Messervorfall gegeben, bei dem ein Schüler leicht verletzt worden sei, sagte die Direktorin aus. Sie habe aber nicht gewusst, dass das Telefonat aufgezeichnet werden würde, sagte die 60 Jahre alte Schulleiterin. Davon habe sie dann noch am selben Tag von einer Kollegin erfahren.

Sie sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, sagte die angeklagte Mutter. Sie habe mehr zu dem Messervorfall erfahren wollen, der in der Elterngruppe die Runde gemacht habe. Weil dazu nichts mitgeteilt wurde, habe sie vermutet, die Schule wolle den Vorfall verschweigen.

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Sie habe das Telefonat aufgenommen und den Mitschnitt an die anderen Eltern weitergeleitet, "damit nicht alle 30 Eltern bei der Direktorin anrufen". Das, so Richter Dennis Rose, "ist eine strafbare Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes".

Der Verteidiger argumentierte, seine Mandantin habe ohne Vorsatz gehandelt. Er forderte einen Freispruch, die Staatsanwältin hielt eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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