Vorwürfe nicht bestätigt Angeklagte in Loverboy-Prozess freigesprochen
Zwangsprostitution, Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung: So lautete die Anklage von drei Männern in Düsseldorf. Nun wurden sie freigesprochen.
Im Düsseldorfer Prozess um Zwangsprostitution mit der sogenannten Loverboy-Masche hat das Landgericht alle drei Angeklagten freigesprochen. Außerdem sprachen die Richter zweien von ihnen eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zu. Angesichts der Beweislage hatten der Staatsanwalt und die Verteidiger Freispruch gefordert.
Den 30 bis 35 Jahre alten Männern aus Remscheid und Düsseldorf waren von der Staatsanwaltschaft neben Zwangsprostitution auch Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen worden. Sie hatten ihre Unschuld beteuert.
Freundin sollte als Zeugin Falschaussage machen
Keiner der Vorwürfe habe im Prozess zweifelsfrei erhärtet werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Objektive Beweise fehlten und das Opfer habe sich in Widersprüche verstrickt. Im Prozess hatte dann auch noch eine frühere Freundin der Frau am Mittwoch als Zeugin ausgesagt, die damals 20-Jährige habe sie gebeten, die Männer zu Unrecht zu belasten.
Die heute 24-Jährige war im Dezember 2018 zur Polizei gegangen und hatte das Verfahren so ins Rollen gebracht. Sie sei von dem Trio als 20-Jährige über ein einschlägiges Onlineportal Freiern angeboten worden. Die Treffen habe das Trio organisiert und den Liebeslohn kassiert.
Nichts davon habe sich beweisen lassen, betonte der Richter nun. Auch nicht die Anschuldigung, der 30-jährige Hauptangeklagte habe die Frau mit der Drohung gefügig gemacht, andernfalls ihre konservativen Eltern über ihren Job als Prostituierte zu informieren.
- Nachrichtenagentur dpa