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Conrad Clemens: Wird die Immunität des Kultusministers aufgehoben?


Kultusminister soll vor Gericht
Mit 81 in der 30er-Zone: Conrad Clemens könnte Immunität verlieren

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.04.2025Lesedauer: 2 Min.
Conrad Clemens fasst sich an den Kopf (Archivbild): Der Kultusminister von Sachsen war mit seinem Auto deutlich zu schnell unterwegs.Vergrößern des Bildes
Conrad Clemens fasst sich an den Kopf (Archivbild): Der Kultusminister von Sachsen war mit seinem Auto deutlich zu schnell unterwegs. (Quelle: Sebastian Kahnert)
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Sachsens Kultusminister Clemens war mit dem Auto viel zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Nun droht ihm mehr als nur ein Bußgeld.

Die Immunität des sächsischen Kultusministers Conrad Clemens (CDU) soll aufgehoben werden. Der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten gab eine entsprechende Empfehlung, die als Entscheidung des Landtags gilt, sofern kein Abgeordneter binnen sieben Tagen widerspricht.

Hintergrund ist, dass sich Clemens als Temposünder vor Gericht verantworten soll. Bei einem Erörterungstermin am Amtsgericht Weißwasser hatte Richter Alex Theile kürzlich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollte Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen.

Aufhebung der Immunität keine Feststellung von Schuld

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung hätten dem Vorschlag zugestimmt, teilte das Gericht mit. Sollte kein Widerspruch gegen die Aufhebung der Immunität erfolgen, ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Ursprünglich ging es um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne.

Der Vorfall ereignete sich 2023, als Clemens noch Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund war. In Krauschwitz (Landkreis Görlitz) war er mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone an einer Seniorenresidenz geblitzt worden. Clemens hatte gegenüber "Radio Lausitz" und der dpa eingeräumt, "einen Fehler gemacht" zu haben.

Der Sächsische Landtag betonte, dass mit der Aufhebung der Immunität keine Beweiswürdigung einhergehe. "Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität stellt daher keine Feststellung von Schuld oder Unschuld des betroffenen Abgeordneten dar", teilte das Parlament mit. "Bei Anträgen, die Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften betreffen, soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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