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Selbstbestimmungsgesetz: Hunderte Dresdner ändern Geschlechtseintrag


Gilt seit 100 Tagen
Selbstbestimmungsgesetz: Erste Bilanz in Dresden

Von t-online, dpa
09.02.2025 - 11:06 UhrLesedauer: 1 Min.
Eine Person hält eine Prideflagge hoch (Symbolbild): Für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens ist nur noch eine Erklärung nötig.Vergrößern des Bildes
Eine Person hält eine Prideflagge hoch (Symbolbild): Für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens ist nur noch eine Erklärung nötig. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern. So viele Personen haben diese Möglichkeit in Dresden bereits genutzt.

Seit 100 Tagen lassen sich Geschlechtseintrag und Vornamen in Deutschland einfacher ändern. Laut Angaben der Stadt Dresden änderten bis zum 31. Januar 2025 insgesamt 263 Menschen ihren Geschlechtseintrag. Am häufigsten wurde die Angabe von "weiblich" zu "männlich" geändert (116 Fälle). 79 Personen wechselten von "männlich" zu "weiblich".

Die Option "divers" wählten 26 Menschen, die zuvor als weiblich registriert waren, und 9, die zuvor als männlich galten. Zudem entschieden sich 25 Personen mit vorher weiblichem Eintrag und 8 mit vorher männlichem Eintrag für eine Streichung der Geschlechtsangabe.

Hintergrund: Das regelt das neue Selbstbestimmungsgesetz

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag unkomplizierter ändern. Eine Erklärung beim Standesamt reicht aus, muss aber drei Monate vorher angemeldet werden.

Wer "männlich" oder "weiblich" wählt, muss einen passenden oder geschlechtsneutralen Vornamen tragen. Bei der Wahl von "divers" oder einer gestrichenen Angabe kann der vorherige Name beibehalten oder ein neuer gewählt werden.

Das Gesetz wurde im April 2024 vom Bundestag verabschiedet und löste das bisherige Transsexuellengesetz ab. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach Teile der alten Regelung als verfassungswidrig eingestuft und betroffene Menschen als entmütigend empfunden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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