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"Freie Sachsen": Wahlfälschung und Feuer an Asylheim gelegt – Festnahme


DNA-Spur belastet ihn
Wahl gefälscht und Feuer an Asylheim gelegt: Festnahme

Von t-online, mgr

28.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Wahlurnen und Wahlkoffer stehen im Rahmen der Sitzung des Kreiswahlausschusses im Festsaal im Rathaus. Der Ausschuss tritt aufgrund des Verdachts der Wahlfälschung in Dresden zur Landtagswahl in Sachsen zusammen.Vergrößern des Bildes
Wahlurnen und Wahlkoffer wurden geöffnet und kontrolliert (Archivbild): Einem 44-Jährigen wird vorgeworfen, allein bei der Landtagswahl 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. (Quelle: Robert Michael/dpa)
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Er soll nicht nur Stimmen zugunsten der "Freien Sachsen" manipuliert haben – sondern auch versucht haben, eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Brand zu setzen. Das ist das Ergebnis eines DNA-Abgleiches.

Am Montagvormittag ist ein 44-Jähriger aus Dresden-Langebrück festgenommen worden. Er steht im Verdacht, bei der Kommunalwahl im Juni 151 sowie bei der Landtagswahl im September 126 Stimmzettel zugunsten der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen" manipuliert zu haben. Der 44-jährige Michael Schleinitz aus Langebrück konnte deshalb in den Ortschaftsrat einziehen.

Doch damit nicht genug: Dem 44-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Ende September 2023 versucht zu haben, eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Brand zu setzen. Ein Treffer in der DNA-Datenbank der Polizei und weitere Ermittlungen brachten ihn mit dem versuchten Brandanschlag in Verbindung, teilten Generalstaatsanwaltschaft Dresden und Landeskriminalamt Sachsen am Montag mit.

Damals verteilten die Täter brennbare Flüssigkeit an der Fassade der ehemaligen Schule und legten eine Brandspur bis zum Zaun. Das Feuer erlosch jedoch, bevor es das Gebäude erreichte. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass eine 42-jährige Frau den Mann bei der versuchten Brandstiftung unterstützt haben soll. Auch ihre Wohnung wurde durchsucht.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und Landeskriminalamt Sachsen vom 28. Oktober 2024
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