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Dresden: Karfreitag gilt den ganzen Tag über das Tanzverbot


Tanzverbot
Dresden: Diese Regeln gelten am Karfreitag

Von t-online, kme

18.04.2025 - 06:58 UhrLesedauer: 1 Min.
Shiny disco ball against foil party curtain under orange light. Space for textVergrößern des Bildes
Eine Diskokugel (Symbolbild): In Dresden bleiben die Clubs am Karfreitag geschlossen. (Quelle: Olga Yastremska, New Africa, Africa Studio/imago)
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Der Karfreitag ist für gläubige Christen ein Tag der Trauer und damit ein "stiller" Feiertag. An diesem Tag gilt in Sachsen das Tanzverbot – aber was heißt das?

Karfreitag (18. April 2025) ist ein "stiller" Feiertag in Sachsen. In der christlichen Religion ist dies der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde – für Gläubige also ein Tag der Trauer. In Dresden und dem Rest Sachsens gilt darum an diesem Tag das Tanzverbot.

Laute Musik und Tanzveranstaltungen sind den ganzen Tag über gesetzlich verboten. Gleiches gilt für andere öffentliche Veranstaltungen wie Sport-Events oder Konzerte. Kurz gesagt: Alles, was über den Schank- und Speisebetrieb hinausgeht, ist von 0 bis 24 Uhr nicht erlaubt. Clubs müssen also geschlossen bleiben. Geregelt ist dies im Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss womöglich tief in die Tasche greifen. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen den Schutz der stillen Feiertage können laut dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. In den vergangenen Jahren kontrollierte das Ordnungsamt in Dresden das Tanzverbot.

Verwendete Quellen
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