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Maja T: Lief die Auslieferung nach Ungarn korrekt ab?


Der Fall Maja T.
Lief die Auslieferung nach Ungarn korrekt ab?

Von t-online, mgr

05.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Mauer mit Stacheldraht an der JVA Dresden: Hier saß Maja T. bis zur Auslieferung in Untersuchungshaft.Vergrößern des BildesMauer mit Stacheldraht an der JVA Dresden: Hier saß Maja T. bis zur Auslieferung in Untersuchungshaft. (Quelle: IMAGO/Sylvio Dittrich)
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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung gestoppt – doch da war Maja T. bereits in Ungarn. Es gibt weiterhin Widersprüche bei der Aufarbeitung des Falls.

Als mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe soll Maja T. in Budapest Rechtsextreme angegriffen haben. Deshalb verlangten die ungarischen Behörden die Auslieferung der deutschen Person.

Am frühen Morgen des 28. Juni informiert das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen den Anwalt von Maja T., Maik Elster, dass mit der Auslieferung begonnen worden sei. Der Anwalt stellt einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Das höchste deutsche Gericht entscheidet: Maja T. darf erst mal nicht ausgeliefert werden.

Wussten die Behörden vom Eilantrag beim Verfassungsgericht?

Doch als die Entscheidung kommt, ist Maja T. bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden. Die Auslieferung wurde in Windeseile mit einem Hubschrauber vollzogen. Jetzt gibt es Diskussionen. Der Anwalt von Maja T. versichert, beim Telefonat mit dem LKA deutlich gemacht zu haben, dass er eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren einleiten werde.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth erklärte hingegen: Es habe keine konkreten Anhaltspunkte gegeben, dass in Karlsruhe wirklich ein Eilantrag eingereicht würde, zitiert der MDR aus der Sitzung des Rechtsausschusses. Tatsächlich hatte sich Elster in der Nacht nicht mehr direkt an die Staatsanwaltschaft gewandt.

Unabhängige Anwälte halten die Begründung der Oberstaatsanwältin trotzdem nicht für nachvollziehbar: Denn ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht sei ein "ganz klar zu erwartendes Rechtsmittel", sagt der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas dem Rechtsportal Legal Tribune Online.

Eilentscheidung kam 50 Minuten zu spät

Um 7.38 Uhr ging schließlich der Antrag von Maja T.s Anwalt auf eine einstweilige Anordnung beim Verfassungsgericht ein. Die Kammer entschied um 10.50 Uhr, die Auslieferung zu untersagen – bis über eine Verfassungsbeschwerde entschieden sei. Doch Maja T. wurde bereits um 10 Uhr an Ungarn übergeben. Hier finden Sie eine Übersicht der genauen zeitlichen Abläufe der Nacht.

Laut Maik Elster hätte der Antrag aufgrund der erforderlichen Formalien nicht früher eingereicht werden können. "Uns hat das eilige Vorgehen überrascht: Es gab keinen Anlass, die Auslieferung so schnell umzusetzen", kritisiert er.

Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bezweifelt, dass Maja T. in Ungarn ein fairer Prozess bevorsteht. Vor allem nonbinäre Personen wie Maja T. hätten in Ungarn keine menschenrechtskonformen Haftbedingungen zu erwarten. Die Anwälte von Maja T. wollen das in jedem Fall verhindern. "Für uns hat sich das noch nicht erledigt: Wir stimmen weitere Schritte ab", so Elster.

Verwendete Quellen
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