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Dresden: Mutmaßliches "Hammerbande"-Mitglied Maja T. nach Ungarn ausgeliefert


Linksextreme Person nach Ungarn gebracht
Bundesverfassungsgericht will Auslieferung stoppen – zu spät

Von t-online, yer

Aktualisiert am 28.06.2024Lesedauer: 3 Min.
imago images 0261335330Vergrößern des BildesMauer mit Stacheldraht an der JVA Dresden: Hier saß Maja T. bis zur Auslieferung in Untersuchungshaft. (Quelle: IMAGO/Sylvio Dittrich)
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Aus einem Dresdner Gefängnis ist eine mutmaßlich linksextreme Person nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Auslieferung, aber da war es schon zu spät.

Ein mutmaßliches Mitglied der linksextremistischen "Hammerbande" ist am Freitag von Deutschland aus nach Ungarn ausgeliefert worden. Mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollte der Anwalt der betroffenen Person die Auslieferung noch stoppen. Karlsruhe gab dem Antrag recht und untersagte die Auslieferung, aber da war es bereits zu spät.

Bei dem Fall geht es um die nichtbinäre Person Maja T., 23 Jahre alt. T. wird vorgeworfen, als Mitglied der sogenannten "Hammerbande" in Ungarn Rechtsextremisten angegriffen und verletzt haben. T. im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden, Ungarn beantragte die Auslieferung. Bis jetzt saß T. in der JVA Dresden in Untersuchungshaft. Vor der JVA Dresden versammelten sich am Freitag Unterstützer und skandierten "Free Maja".

Am Donnerstag hatte das Berliner Kammergericht entschieden, dass es keine Gründe gebe, die gegen eine Auslieferung sprächen. Es sei etwa nicht ersichtlich, dass es in dem ungarischen Verfahren zu staatlichen Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit kommen könnte. Außerdem hätten die ungarischen Behörden "menschenrechtskonforme Haftbedingungen" zugesichert.

Als das Verfassungsgericht entscheidet, ist Maja T. schon übergeben

In einer Pressemitteilung zeichnet das Bundesverfassungsgericht den zeitlichen Ablauf der Ereignisse am Freitag nach. Den Beschluss des Kammergerichts, dass die Auslieferung rechtens sei, erhielt der Anwalt von T. nach eigenen Angaben am Donnerstag um 17.26 Uhr. Dann ging alles sehr schnell.

Direkt in der Nacht wurde laut Bundesverfassungsgericht mit der Auslieferung begonnen. Um 6.50 Uhr sei T. an österreichische Behörden übergeben worden, um von diesen weiter nach Ungarn gebracht zu werden.

Um 7.38 Uhr ging dann der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Ungarn beim Verfassungsgericht ein. Um 10.50 Uhr entschied die erste Kammer, dass die Auslieferung untersagt wird, bis über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung entschieden ist. Die Generalstaatsanwaltschaft werde angewiesen, die Übergabe an ungarische Behörden zu verhindern und eine Rückführung nach Deutschland zu erwirken.

Aber Maja T. war bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden.

Anwalt hat wenig Hoffnung

Ob T. jetzt wieder nach Deutschland zurückgebracht werden kann, ist unklar. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts konnte auf Anfrage nicht beantworten, ob T. von der Berliner Staatsanwaltschaft jetzt zurück nach Deutschland geholt werden muss.

Der Anwalt von Maja T., Sven Richwin, bezeichnete den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als "theoretischen Sieg". Er habe wenig Hoffnung, dass die beschuldigte Person nach Deutschland zurückgeholt werden könne. "Aber natürlich werden wir die Generalstaatsanwaltschaft fragen, wie es nun weitergeht", so Richwin. Außerdem werde er das Deutsche Konsulat einschalten.

Generalstaatsanwaltschaft sieht keine Fehler bei sich

Am späten Nachmittag veröffentlichte die Generalstaatsanwaltschaft eine weitere Pressemitteilung zu dem Sachverhalt. Darin verteidigte die Behörde das eigene Vorgehen. Durch den Beschluss des Kammergerichts am Donnerstag sei die Auslieferung "sofort vollziehbar" geworden. Als man vom Eilantrag in Kenntnis gesetzt worden sei, habe sich die betroffene Person schon nicht mehr im Bundesgebiet befunden.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Generalstaatsanwaltschaft offenbar nicht. Der einstweiligen Anordnung sei kein Auftrag zu entnehmen, die Rückführung der Person aus Ungarn zu erwirken. Das Bundesverfassungsgericht sei um einen Hinweis gebeten worden, "ob der Senat die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilt, dass sich die einstweilige Anordnung erledigt hat."

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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