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Dresden: Dieser Trick könnte Remmo-Anwälte um viel Geld bringen


Einbruch ins Grüne Gewölbe
Trick könnte Remmo-Anwälte um viel Geld bringen

Von t-online, mpr

04.01.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230516-99-707714Vergrößern des Bildes
Remmo-Prozess in Dresden (Archivbild): In der sächsischen Landeshauptstadt sind mehrere Clan-Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt worden. (Quelle: Sebastian Kahnert)
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Die Verteidiger des Remmo-Clans im Grünen-Gewölbe-Prozess könnten deutlich weniger Geld bekommen, als erwartet. Das Oberlandesgericht hat eine neue Rechnung aufgestellt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat den Gegenstandswert für ein wichtiges Nebenverfahren im Dresdner Remmo-Prozess deutlich nach unten korrigiert. Das teilte das OLG selbst mit. Damit könnten die Anwälte der Clan-Mitglieder für ihre Dienste deutlich weniger Geld erhalten, als ursprünglich gedacht.

Mitglieder der berüchtigten arabischstämmigen Familie waren im November 2019 in die Schatzkammer im Grünen Gewölbe in Dresden eingebrochen. Dabei erbeuteten sie Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten. Deren Wert: Etwa 114 Millionen Euro.

Von den 114 Millionen Euro Gegenstandswert in diesem sogenannten Adhäsionsverfahren um die Herausgabe von gestohlenen Schmuckstücken oder Schadenersatz (neben dem strafrechtlichen Prozess) sind die Kosten für die Verteidiger abhängig. Und die zahlt im Fall des Remmo-Clans das Land Sachsen – und damit der Steuerzahler. Denn die Verurteilten gelten als mittellos.

Gegenstandswert im Remmo-Prozess deutlich nach unten korrigiert

Für das Adhäsionsverfahren um den Einbruch ins Grüne Gewölbe standen den zwölf Remmo-Anwälten jeweils 240.139,62 Euro zu. Das berichtete die "Bild"-Zeitung Anfang Dezember vergangenen Jahres. Nun aber hat das OLG den Gegenstandswert nach eigenen Angaben mit einem Beschluss vom 21. Dezember 2023 auf 315.921,94 Euro nach unten korrigiert.

Die Begründung: Im Prozess sei bisher nur über Sachsens Ansprüche aus Schäden am Gebäude des Residenzschlosses sowie an zerstörten Ausstellungsvitrinen entschieden worden. Der Wert hier: 315.921,94 Euro. Den Schadenersatz kann der Freistaat laut der "Dresdner Neuesten Nachrichten" später auf zivilrechtlichem Weg einklagen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Januar 2023
  • Eigene Berichterstattung
  • dnn.de: "Dresden: Einbruch ins Grüne Gewölbe: Wert der Gerichtskosten massiv herabgestuft"
  • bild.de: "Staat muss Remmo-Clan 3,8 Millionen Euro zahlen" (kostenpflichtig)
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