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Dresden: Anschlag auf Asylunterkunft in Brandenburg vereitelt


Kugelbomben beschlagnahmt
Polizei verhindert Anschlag auf Asylunterkunft

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 13.02.2025 - 14:55 UhrLesedauer: 1 Min.
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Polizeieinsatz (Symbolbild): Sächsische LKA-Beamte haben nach eigenen Angaben einen Anschlag mit Sprengstoff vereitelt. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Eine Stadt in Brandenburg ist offenbar nur knapp einem Anschlag entgangen. Ein Mann aus Meißen soll einen Sprengstoffanschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende geplant haben.

Die Dresdner Polizei hat nach eigenen Angaben einen Mann aus Meißen nahe Dresden gestoppt, der einen Anschlag auf ein Übergangswohnheim für Asylsuchende im brandenburgischen Senftenberg geplant hatte. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft von Donnerstagnachmittag hervor.

Demnach hatten zuvor das sächsische Landeskriminalamt und die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch einen "konkreten anonymen Hinweis" bekommen. Danach habe sich ein 21-jähriger Mann Sprengstoff organisiert. Der Verdächtige soll geplant haben, damit seinen Anschlag auf die Asyleinrichtung in Senftenberg zu verüben.

Noch am Mittwochabend seien zwei Wohnobjekte in Meißen durchsucht worden, so Dresdens Generalstaatsanwaltschaft weiter. Dabei seien die Einsatzkräfte des Landeskriminalamts von Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos sowie von der Gruppe zur Entschärfung und Sicherung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen unterstützt worden. Auch die Bereitschaftspolizei und die brandenburgische Polizei seien an den Einsätzen beteiligt gewesen.

Einsatzkräfte finden riesiges Waffenarsenal

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen hätten Beamte sogenannte Kugelbomben sichergestellt. Außerdem seien Schlagringe, Einhandmesser, Munition, Schreckschuss- und Softairwaffen sowie diverse Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände gefunden worden.

Der Verdächtige sei festgenommen worden. Er soll laut der Generalstaatsanwaltschaft noch am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser solle dann über einen Haftbefehl entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft vom 13. Februar 2025
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