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Riesa Teigwaren: Schichtleiter klaut jahrelang zentnerweise Nudeln


Für mindestens 10.000 Euro
Nudelfabrik-Mitarbeiter klaut jahrelang zentnerweise Teigwaren

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 28.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Auch wenn sich der Angeklagte vor Gericht als riesiger Nudelfan darstellte – so viele Teigwaren kann niemand essen.Vergrößern des Bildes
Nudeln auf Teller (Symbolbild): Auch wenn sich der Angeklagte vor Gericht als riesiger Nudelfan darstellte – so viele Teigwaren kann niemand essen. (Quelle: imago)

Nach Jahren verplappert sich ein stellvertretender Schichtleiter. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung finden die Polizisten eine Garage bis obenhin gefüllt mit Nudeln.

Ausgerechnet ein stellvertretender Schichtleiter der Riesaer Teigwaren stahl über Jahre zentnerweise Nudeln sowie Tomaten- und Käsesaucen. Erst kurz vor seinem Ruhestand kam ihm das Unternehmen auf die Schliche – als dieser sich verplapperte. "Der Angeklagte hatte über Nudelsaucen geschwärmt, die noch gar nicht auf dem Markt waren", sagte Richter Alexander Schreiber t-online.

Am 16. September 2022 wurde der 60-Jährige auf frischer Tat ertappt. In seinem Auto entdeckten die Beamten 65 Kilogramm Teigwaren. Eine Hausdurchsuchung brachte noch mehr zutage: In seiner Garage lagerten riesige Mengen Bandnudeln, Spaghetti, Spätzle und Spirelli. Dazu fanden die Polizisten Tomaten-, Champignon- und Käsesaucen – einige davon waren bereits abgelaufen. Weshalb das Gericht davon ausgeht, dass er mindestens seit Mitte 2019 Nudeln entwendet haben muss.

Auch Tragetüten aus dem Nudelcenter der Nudelfabrik fanden die Beamten in der Garage. Der gesamte Warenwert beläuft sich auf etwa 10.000 Euro – eine beeindruckende Summe, wenn man berücksichtigt, dass ein Kilo Nudeln oft weniger als drei Euro kostet.

Nudeldiebstahl in Riesa: War es gewerbsmäßiger Betrug?

Die Menge war definitiv zu groß für den persönlichen Verzehr – selbst für den selbsternannten Nudelfan. Und eigentlich auch zu viel, um sie an etwa an Freunde und Fortbildungskontakte zu verschenken.

Vor Gericht stritt der Angeklagte jedoch ab, die Nudeln weiterverkauft zu haben. "Wir konnten ihm nur in einem Fall den Verkauf nachweisen", erklärte Richter Alexander Schreiber. Für eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs hätte das nicht ausgereicht. Der 60-Jährige kam mit einer Kündigung und eine Bewährungsstrafe davon.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Richter des Amtsgericht Riesa im Nachgang des Verfahrens
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