Dutzende Tatvorwürfe Rechtsextremist wegen Wahlfälschung und Brandstiftung angeklagt

Die Liste der Tatvorwürfe gegen einen 45-Jährigen ist lang. Er soll in Dresden unter anderem über 200 Stimmzettel aus Briefkästen gestohlen und diese gefälscht haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 45-Jährigen wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen, versuchter Brandstiftung in zwei Fällen sowie weiterer 32 Tatvorwürfe angeklagt. Der Mann war am 28. Oktober 2024 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Er soll bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel verfälscht haben. Dafür soll er die Unterlagen aus öffentlichen Briefkästen gestohlen und zugunsten der Partei "Freie Sachsen" manipuliert haben. Besonders brisant: Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft selbst bei den Kommunalwahlen für diese Partei kandidiert.
Mann soll versucht haben, Asylunterkunft in Brand zu stecken
Außerdem soll er am 29. September 2023 sowie am 19. Oktober 2023 versucht haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Der Mann habe die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber laut Anklage aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Obendrein wirft ihm die Staatsanwaltschaft den Anbau von und den Handel mit Drogen vor. Diese Taten soll er zwischen Dezember 2022 und September 2024 begangen haben. So soll er Cannabis angebaut haben. Zudem soll er Crystal Meth in nicht geringer Menge besessen sowie Crystal Meth in nicht geringer Menge in 14 Fällen erworben haben. Ebenso wirft ihm die Anklage die Abgabe eines Fentynalpflasters vor.
Staatsanwaltschaft wirft ihm auch Diebstähle vor
Der 45-Jährige soll unerlaubterweise auch einen Schlagring sowie 42 pyrotechnische Gegenstände besessen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem sechs vollendete und fünf unerlaubte Diebstähle sowie die Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände, wie zum Beispiel E-Scootern, vor.
Die Ermittlungen hatte die Zentralstelle Extremismus Sachsen im September 2024 übernommen. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Das Verfahren gegen eine mutmaßliche Komplizin wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung wurde abgetrennt.
- medienservice.sachsen.de: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 26. März 2025
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa