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Ehemaliger Bremer GdP-Chef mit Idee: Messer weg, Netflix-Abo bekommen


Tausende Einsätze
Gratis-Netflix statt Messerangriffe? Polizeigewerkschaft macht kuriosen Vorschlag

Von dpa, stk

07.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0441870396Vergrößern des BildesWaffenkontrolle (Archivfoto): Immer mehr Menschen besitzen Messer wie dieses, das bei einer Durchsuchung gefunden wurde. (Quelle: IMAGO/Blaulicht-News.de/imago)

Löst dieser Vorschlag das grassierende Problem von Messerangriffen? Der ehemalige Chef des Bremer GdP-Landesverbandes hat eine Idee. Sie klingt ungewöhnlich.

Einfach nur skurril oder tatsächlich wirksam? Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt vor, Besitzer gefährlicher Messer mit einer Amnestieregelung und materiellen Anreizen zur Abgabe ihrer Waffen zu animieren. "Damit diese Maßnahme effektiv ist, muss die Bundesregierung für Abgebende ernsthafte Anreize schaffen", sagte der gebürtige Bremer und jetzige GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke.

"Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers", sagte er laut einer Mitteilung. Die hohe Zahl von Messerangriffen biete Anlass zur Sorge und mache ein schnelles Handeln unabdingbar, ergänzte Kopelke, der seine Polizeilaufbahn in seiner Heimatstadt Bremen 2008 begonnen hatte.

2023: Polizei wird zu rund 9.000 Messer-Einsätzen gerufen

Seine Kollegen seien allein im Jahr 2023 zu rund 9.000 Messer-Einsätzen gerufen worden. Meist hätten die Opfer schwere und lebensgefährliche sowie auch tödliche Verletzungen erlitten. Ein Verbot vom Führen von Messern sei zwar wünschenswert, bedeute gleichzeitig aber auch, dass ein solches Verbot kontrolliert werden müsste. In aller Regel fehle dafür aber das notwendige Personal bei der Polizei.

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In Deutschland sind bestimmte Stichwaffen generell verboten. Dazu zählen beispielsweise sogenannte Butterfly-Messer und Faustmesser. Überdies gibt es Messer, die nicht generell verboten sind, die man aber nicht mit sich tragen darf. Es sei denn, das Führen der Gegenstände erfolgt im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder dient einem allgemein anerkannten Zweck. Hierzu zählen etwa Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern.

Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus. Er sagte: "Das deutsche Waffenrecht ist gegenwärtig zu kompliziert, um den Umgang mit Messern klar zu regeln."

Verwendete Quellen
  • gdp.de: Mitteilung vom 6. August 2024
  • instagram.com: Profil von @gdp.bund
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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