Klage aus Bremen Urteil nach zehn Jahren: DFL muss Polizeikosten zahlen
Wer zahlt die Polizeikosten bei bei Hochrisikospielen im Profifußball? Als erstes Bundesland wollte Bremen die Kosten nicht mehr tragen – und hat nach einem jahrelangen Streit Recht bekommen.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im Streit um die Übernahme von Polizeikosten für Hochrisikospiele vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Der Erste Senat in Karlsruhe erklärte die Regelung aus Bremen, die seit 2014 im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz verankert ist, für verfassungskonform (Az. 1 BvR 548/22). "Die Kosten können auf denjenigen verlagert werden, der sie zurechenbar veranlasst und wirtschaftlich profitiert", erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung.
Seit 2014 ermöglicht das Bremer Gesetz, bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten zu erheben. Die DFL erhielt 2015 erstmals eine Rechnung über 400.000 Euro für das Bundesliga-Derby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV.
Erhebliche finanzielle Belastungen für Profivereine
Die DFL hielt die Regelung für verfassungswidrig. Sie argumentierte, die Gebühren seien nicht direkt auf eine ihr zurechenbare Leistung zurückzuführen, und sah die Organisatoren nicht in der Verantwortung, sondern einzelne Störer. Nach einer juristischen Odyssee bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun die Gebührenforderung. Frühere Instanzen, darunter das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hatten bereits ähnlich entschieden.
In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
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- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa