Martin Winterkorn Prozess gegen Ex-VW-Boss: Befangenheitsantrag abgelehnt
Im Prozess am Landgericht Braunschweig gegen Ex-VW-Boss Winterkorn geht es um seine Rolle in der Dieselaffäre. Die Verteidiger lehnen den Richter als befangen ab, das Gericht weist den Antrag zurück. Dennoch stockt der Prozess.
Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hat das Landgericht Braunschweig den Befangenheitsantrag des früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn gegen den Richter abgelehnt. Laut Gericht sei der Antrag der Verteidigung unbegründet.
Zuvor hatte die Verteidigung in einem Schreiben an das Landgericht Braunschweig mitgeteilt, dass das Vertrauen von Winterkorn in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters durch dessen Verhalten zerstört worden sei.
So geht es im Winterkorn-Prozess weiter
Die Anwälte des 77-Jährigen störten sich demnach daran, dass der Prozess für Februar neu angesetzt wurde, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte zuvor mitgeteilt, dass ein neuer Verfahrensbeginn mit 89 Sitzungsterminen für den 4. Februar geplant sei.
Allerdings hob das Gericht nun alle vom 4. Februar an geplanten Hauptverhandlungstermine auf – unabhängig von der Entscheidung zum Befangenheitsantrag, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer gehe davon aus, dass Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen "mindestens in den nächsten Monaten" nicht an Gerichtsverhandlungen teilnehmen könne. Sobald die Kammer über den Neubeginn der Hauptverhandlung entschieden habe, werde dies bekanntgegeben.
Das wird dem Ex-VW-Boss vorgeworfen
Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Winterkorn hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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- Nachrichtenagentur dpa