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Volkswagen: Prozess gegen Ex-Boss Winterkorn wird 2025 fortgesetzt


Dieselaffäre
Prozess gegen Ex-VW-Boss Winterkorn wird fortgesetzt

Von dpa, t-online
19.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Prozess zur VW-Dieselaffäre - Martin WinterkornVergrößern des Bildes
Martin Winterkorn: Der ehemalige Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG steht vor Gericht. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Der Prozess gegen den früheren VW-Boss Winterkorn sollte dessen Rolle bei der Dieselaffäre beleuchten. Nach kurzer Zeit war aber zunächst wieder Schluss. Jetzt hat das Gericht einen neuen Plan.

89 neue Termine sind angesetzt: Bis Februar 2026 soll der ausgesetzte Strafprozess gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn laufen. Am 4. Februar 2025 soll der Prozess zur Dieselaffäre vor dem Braunschweiger Landgericht fortgesetzt werden. Die sachverständig beratene Kammer gehe von einer Reise- und Verhandlungsfähigkeit Winterkorns ab Februar 2025 aus, teilte das Landgericht Braunschweig in einer Mitteilung mit.

Fast genau neun Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals bei Volkswagen begann im September 2024 der Prozess gegen den ehemaligen Konzernchef Winterkorn. Nach einigen Verhandlungstagen musste das Verfahren jedoch aufgrund einer Verletzung des Angeklagten verschoben werden. Laut damaligen Gerichtsangaben hatte sich Winterkorn so schwer verletzt, dass eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich war.

Prozess beginnt komplett neu

Sollte Winterkorn tatsächlich wieder nach Braunschweig reisen können, müsste der Prozess komplett neu beginnen. Die Verlesung der Anklage müsste erneut erfolgen und Winterkorn könnte neu entscheiden, ob er seine Einlassung wiederholen möchte. Seit Oktober war nach einem medizinischen Gutachten klar, dass der Prozess nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden konnte.

Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bis zum Februar 2026 sind die Verhandlungstage meist an einem Mittwoch und Donnerstag angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Braunschweig: Pressemitteilung zum Verfahren (18. Dezember 2024)
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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