Berlin Systemwechsel bei Flüchtlingsversorgung ist Herausforderung
Der Berliner Senat sieht den in einem Monat anstehenden Systemwechsel bei der Versorgung ukrainischer Flüchtlinge von den Sozialämtern zu den Jobcentern als große Herausforderung. Derzeit liefen umfangreiche Vorbereitungen mit dem Ziel, einen "reibungsfreien" Übergang zu gewährleisten, sagte der Staatssekretär für Arbeit in der Sozialverwaltung, Alexander Fischer, am Donnerstag im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses.
"Es darf nicht dazu kommen, dass durch den Rechtskreiswechsel Leistungslücken entstehen", unterstrich er. Alle Neuankömmlinge, die staatliche Leistungen beziehen, sollen also keine Einbußen oder Zahlungsausfälle haben. Um das sicherzustellen, habe die Sozialverwaltung mit den Berliner Bezirken und den Jobcentern eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet.
Bund und Länder hatten sich Anfang April darauf verständigt, dass die Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni über die Jobcenter Leistungen nach Sozialgesetzbuch beziehen können, also Hartz IV oder Sozialhilfe. Bis dahin erfolgen die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Anträge müssen bei den Sozialämtern gestellt werden, die durch die schiere Menge stark belastet sind.
Fischer wies darauf hin, dass in Berlin stand Montag bislang rund 58.000 Menschen Aufenthaltstitel beantragt hätten, die Voraussetzung für eine Aufnahme von Arbeit oder den Bezug regulärer Sozialleistungen sind. Da täglich neue dazu kämen, dürfte nach seiner Einschätzung die Zahl von 60.000 inzwischen erreicht sein.
Rechtliche Voraussetzung für die beschriebene Umstellung des Systems seien Gesetzesänderungen auf Bundesebene, erläuterte Fischer. Diese wolle der Bundesrat aber erst am 20. Mai endgültig beschließen. Da die Frist zwischen diesem Termin und dem 1. Juni sehr kurz sei, sei es wichtig, sich schon jetzt darauf vorzubereiten.