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Corona-Regeln zum 1. April: Wo in Berlin die Maske fällt – und wo nicht


Corona-Maßnahmen gelockert
Wo in Berlin die Maskenpflicht fällt – und wo nicht

Von dpa, pb

Aktualisiert am 01.04.2022Lesedauer: 2 Min.
In Berlin fällt vielerorts die Maskenpflicht (Symbolfoto): Einige Basisschutzmaßnahmen bleiben aber bestehen.Vergrößern des Bildes
In Berlin fällt vielerorts die Maskenpflicht (Symbolfoto): Einige Basisschutzmaßnahmen bleiben aber bestehen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)

An diesem 1. April fallen in Berlin eine Reihe von Corona-Maßnahmen – damit ist die Hauptstadt das erste Bundesland das die Maskenpflicht lockert. Der Überblick über die Änderungen.

Viele Corona-Maßnahmen sind für die Berliner von Freitag an Geschichte. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, nach der das nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich war.

Mit diesen Lockerungen ist Berlin das erste Bundesland, weitere ziehen am Samstag oder den folgenden Tagen nach. Nach einem Beschluss des Senats müssen sich die Berlinerinnen und Berliner aber weiterhin an einige Basisschutzmaßnahmen halten.

Dazu gehören etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen. Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.

Corona-Regeln in Berlin: Tests in Schulen bleiben erhalten

In den Schulen der Stadt sind außerdem Corona-Tests weiterhin drei Mal pro Woche vorgeschrieben. Die Regel ist auf Vorschlag der Bildungsverwaltung auch auf geimpfte und genesene Personen ausgeweitet worden – egal ob Schüler, Lehrkräfte oder andere Angestellte. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse sieht den Wegfall der Maskenpflicht in Schulen kritisch und hat dazu aufgerufen, freiwillig an dieser Schutzmaßnahme festzuhalten.

Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat bereits erklärt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zählen zum Beispiel die drei Opernhäuser der Stadt, das Deutsche Theater, die Schaubühne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen.

Generell gelten auch in Zukunft außerdem die bisherigen Regelungen zur Isolation von Personen nach einem positiven Corona-Test. Das betrifft auch diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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