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Kritik an Rentenbesteuerung: Mehr Senioren steuerpflichtig


Berlin
Kritik an Rentenbesteuerung: Mehr Senioren steuerpflichtig

Von dpa
22.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine ältere Frau zählt Geld. (Quelle: Marijan Murat / dpa/Illustration/dpa-bilder)

Der Leipziger Linke-Politiker Sören Pellmann hält die Rentenbesteuerung für ein Ärgernis - vor allem für Menschen in Ostdeutschland. "Rentner sind dort in der Regel allein auf die gesetzliche Rente angewiesen. Dass von der kommenden Rentenerhöhung 20 Prozent gar nicht ankommen werden, ist nicht akzeptabel", sagte der Bundestagsabgeordnete auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Kleine und mittlere Renten sollten gerade angesichts explodierender Preise steuerlich entlastet werden: "Niedriges Rentenniveau und hohe Steuerlast passen nicht zusammen."

Pellmann berief sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums, wonach mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 voraussichtlich 8000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen zusätzlich in die Steuerpflicht rutschen könnten. "Dann müssten insgesamt 340.000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen Steuern zahlen", betonte Pellmann. Bundesweit kämen 103.000 Betroffene hinzu, falls die Renten im angenommenen Umfang steigen. Dadurch würde auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner bundesweit auf einen Rekord von fast sechs Millionen wachsen. Der Staat nehme damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben pro Jahr zusätzlich ein.

Die Zahlen basieren auf einer angenommenen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 um 5,18 Prozent (West) und um 5,95 Prozent (Ost). Am Dienstag kündigte das Bundesarbeitsministerium allerdings an, dass die turnusgemäße Rentenanpassung höher ausfällt als zunächst angenommen. Die Renten sollen in Westdeutschland um 5,35 Prozent steigen und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Daher dürfte auch die Zahl der einkommenspflichtigen Rentner in Sachsen noch etwas höher als berechnet sein.

Senioren müssen seit 2005 auf einen Teil der Renten Einkommensteuer zahlen. Seither reduziert sich der steuerfreie Betrag jedes Jahr. Jahr für Jahr steigt also der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19 968 Euro.

Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zu Beginn dieses Jahres erhöhte sich der Anteil der Besteuerung von 81 auf 82 Prozent. Wer also in diesem Jahr in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. 18 Prozent der Rente bleiben also steuerfrei. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss Rente grundsätzlich voll versteuern.

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