Berlin Tierschutz: Kein Einsatz für viele Polizeihunde in Berlin
Ein beträchtlicher Teil der Polizeihunde in Berlin darf vorläufig nicht mehr eingesetzt werden. Grund ist eine neue Bestimmung in der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres für ganz Deutschland in Kraft trat, wie eine Polizeisprecherin sagte. Danach sind schmerzhafte Mittel bei der Erziehung von Hunden verboten. Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten.
Die neue Regelung gilt bundesweit, wird aber nicht überall gleich ausgelegt. Die Polizei in Brandenburg etwa sieht keinen Handlungsbedarf.
In Berlin sind demnach 49 von 130 Polizeihunden betroffen. Spür- und Suchhunde, die mit ihrem Geruchssinn Drogen, Sprengstoff oder Menschen finden können, werden anders ausgebildet und geführt. Für sie ändere sich nichts, so die Polizei.
Schutzhunde werden etwa bei Razzien oder Demonstrationen eingesetzt, wenn die Polizei aggressive oder gefährliche Situationen erwartet. Auch die Spezialeinsatzkommandos (SEK) haben solche Hunde, die Verdächtige verfolgen oder Angreifer stoppen können.
Im Gesetz heißt es: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden." Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen seien solche Methoden nicht tierschutzkonform, so die Begründung.
Die Berliner Polizei erklärt: "Wir müssen uns daran halten." Sie hofft nun, dass Innen- und Justizministerien sich auf Landes- und Bundesebene um das Problem kümmern und Ausnahmen zugelassen werden. Ob es möglich sei, die ausgebildeten Schutzhunde anders zu trainieren oder umzuschulen, sei unklar, so die Sprecherin.
Die benachbarte Polizei in Brandenburg zeigte sich unbeeindruckt von der neuen Regelung. "Wir sehen keine Verbindlichkeit der Anwendung dieser Verordnung auf das Diensthundewesen der Polizei", sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst. "Wir machen das weiter unter den Maßgaben des Tierschutzgesetzes." Danach sei es nur verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen, erläuterte Herbst.
In der Ausbildung müssten sogenannte Stachelhalsbänder jedoch eingesetzt werden, um einen entsprechenden Reiz zu setzen, wenn sich ein Hund in einen Verdächtigen verbeiße, erklärte der Sprecher. "In der realen Situation lockert der Hund dann den Biss, wenn der Hundeführer ein normales Halsband entsprechend anzieht." In der Ausbildung gebe es zu den "Erziehungs-Halsbändern" keine Alternative. Diese würden jedoch nur von besonders geschulten Beamten für einen kurzfristigen Reiz eingesetzt. Bei der Brandenburger Polizei werden 69 Diensthunde eingesetzt, darunter sind 50 Schutzhunde