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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Chaos in Wahllokalen In Berlin ging die Wahl nach 18 Uhr weiter
Fehlende Stimmzettel in Berlin, dazu hohe Wahlbeteiligung – vor manchen Wahllokalen gab es lange Schlangen. Die Wahl ging daher in der Hauptstadt in die Verlängerung.
Auch nach der offiziellen Schließung der Wahllokale gaben noch Tausende Menschen ihre Stimmen ab. Der Grund: In Berlin war es vor Wahllokalen zu langen Schlangen von Wählern gekommen, die bis 18 Uhr ihr Kreuz noch nicht gemacht hatten. Selbst um 19.30 Uhr warteten Menschen noch.
Die Landeswahlleitung hatte bereits vor 17 Uhr erklärt, dass die Stimmabgabe wegen der Probleme auch nach 18 Uhr weitergeht. Trotz des Chaos' in der Hauptstadt gibt es auch dort aber bereits eine Prognose, der zufolge die Grünen die Wahl gewonnen haben (mehr dazu hier). Damit wird Franziska Giffey von der SPD vermutlich nicht Regierende Bürgermeisterin.
Früher galt gesetzmäßig: Kreuzchen bei Bundestagswahlen nur von denen, die es bis 18 Uhr ins Wahllokal geschafft haben. Anfang 2020 wurde die Bundeswahlordnung jedoch geändert. Daher dürfen bei dieser Bundestagswahl in Einzelfällen offiziell nun erstmals auch jene Menschen wählen, die um 18 Uhr bei "Schließung der Wahllokale" noch vor dem Wahllokal anstehen.
Geändert wurde die Regelung nicht wegen der Corona-Pandemie, erläutert Matthias Cantow von "wahlrecht.de". Die alte Regelung hatte bei der Landtagswahl im Mai 2019 in Sachsen Probleme bereitet: Um 18 Uhr hatte es vor vielen Wahllokalen noch Schlangen gegeben. Die Wahlvorstände hatten in der Regel die Menschen dennoch wählen lassen, obwohl die Wahlordnung das anders vorgesehen hatte. Der Wahlraum wäre zu sperren gewesen. Manche Wähler hatten berichtet, dass sie ihren Wahlzettel schließlich erst nach 19 Uhr einwerfen hatten können.
Nun gilt in der Bundeswahlordnung zum "Schluss der Wahlhandlung" auch formal: Wenn es 18 Uhr ist, werden alle Wähler noch zugelassen, "die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden". Das twitterte auch der Bundeswahlleiter. Neu anstellen darf sich dann aber kein Wähler.
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Tatsächlich wurde das vor allem in Berlin relevant. Dort hatte es offenbar erhebliche Defizite in der Vorbereitung gegeben, zudem fehlten offenbar Wahlhelfer. In Berlin wurden auch ein neues Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksvertretungen gewählt und es gab den Volksentscheid zu Enteignungen.
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Offenbar waren auch Menschen heimgegangen, weil sie in den Schlangen nicht länger warten wollten. Wartezeiten lagen zum Teil bei zwei Stunden. Wahllokale hatten, wie sich erst am Wahltag herausstellte, Zweitstimmzettel eines anderen Bezirks erhalten, teilte der Bundeswahlleiter mit. Der Berlin-Marathon mit Straßensperren erschwerte es dann, die richtigen Zettel zu liefern. Auch gab es in manchen Wahllokalen offenbar weniger Wahlkabinen als bei früheren Wahlen. Das fällt in die Verantwortung des Landes Berlin.
- Nachfrage bei Matthias Cantow von Wahlrecht.de
- Tweet Bundeswahlleiter
- tagesspiegel.de: Wahl-Ticker
- mdr.de: Wenn der Wähler 18 Uhr noch vor dem Wahllokal steht ...
- buzer.de: Änderung § 60 Bundeswahlordnung