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Verwaltung informiert Handybesitzer über Funkzellenabfrage


Berlin
Verwaltung informiert Handybesitzer über Funkzellenabfrage

Von dpa
15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Laptop und HandyVergrößern des BildesEin Mann sitzt vor einem Laptop und hält ein Handy in der Hand. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/Symbolbild/dpa-bilder)

Als erstes Bundesland hat Berlin die Bürger darüber informiert, ob ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage der Polizei erfasst wurde. Sechs Benachrichtigungen wurden am Mittwoch per SMS über das neue Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) verschickt, teilte die Justizverwaltung am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit. Demnach rechnet die Behörde damit, dass pro Jahr eine vierstellige Zahl an Benachrichtigungen verschickt werden kann.

Bei der Funkzellenabfrage fordert die Polizei von den Kommunikationsfirmen alle Telefonnummern an, die zu einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle registriert waren. So sollen Straftäter identifiziert werden.

Im vergangenen Jahr wurden in Berlin nach Angaben der Justizverwaltung in 547 Ermittlungsverfahren insgesamt 523 Funkzellenabfragen durchgeführt, 90 weniger als im Jahr zuvor. Bei den Abfragen seien in den vergangenen Jahren pro Jahr die Daten von rund einer Million Berlinern erfasst worden, hieß es.

Sollte die eigene Mobilfunknummer in der Abfrage erfasst worden sein, sollen die Bürger künftig nach Abschluss des Verfahrens darüber per SMS benachrichtigt werden. Die Anmeldungen für das FTS sind freiwillig und kostenlos (https://fts.berlin.de). Den Angaben zufolge wurden in den vergangenen drei Jahren mehr als 18.000 Nummern angemeldet - allerdings können derzeit nur rund 3500 davon eine Nachricht erhalten, da nur so viele aktiv angemeldet sind. Eine Anmeldung müsse alle drei Monate erneuert werden, hieß es.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte bei der Pressekonferenz am Mittwoch: "Im Kern geht es genau darum, dass hier der Staat auch den Bürgern mal Daten zurückgibt. Der Staat also nicht immer nur mehr Daten von uns sammelt, sondern auch mal Daten zurückgibt". Behrendt hatte das Vorhaben bereits 2018 vorgestellt und von "bürgerrechtlichem Neuland" gesprochen. Die Umsetzung verzögerte sich aus rechtlichen und technischen Gründen, hieß es am Mittwoch.

Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. Laut Justiz gibt es in Berlin einige Tausend Funkzellen, die für die Staatsanwaltschaft in Frage kommen.

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