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Berlin: Freilaufende Katzen müssen kastriert und gechippt werden


Beschluss des Senats
Freilaufende Katzen müssen kastriert und gechippt werden

Von dpa
Aktualisiert am 18.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Katze schaut aus einem Gebüsch (Symbolbild): Die Samtpfoten sollen in der Hauptstadt besser geschützt werden.Vergrößern des Bildes
Eine Katze schaut aus einem Gebüsch (Symbolbild): Die Samtpfoten sollen in der Hauptstadt besser geschützt werden. (Quelle: Gottfried Czepluch/dpa-bilder)

In Berlin hat der Senat die erste Katzenschutzverordnung des Bundeslandes beschlossen. Halter von freilaufenden Katzen müssen sich auf neue Auflagen einstellen.

Berliner Tierhalter dürfen ihre Kater und Katzen in Berlin künftig nur noch frei herumlaufen lassen, wenn diese kastriert sind. Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet und registriert sein. Das geht aus der ersten Berliner Katzenschutzverordnung hervor, die der Berliner Senat auf Vorlage von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag beschlossen hat.

Mit dem neuen Regelwerk sollen das Leid freilebender Katzen verringert und Fortpflanzungsketten unterbrochen werden, hieß es in einer Mitteilung. Die Verordnung geht zunächst an den Rat der Bürgermeister. Sie soll im Sommer verabschiedet werden und zwölf Monate nach Verkündung in Kraft treten, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung.

Lob vom Berliner Tierschutzverein

Die Katzenschutzverordnung war im Koalitionsvertrags von Rot-Rot-Grün festgeschrieben worden. In anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen, gibt es der Justizverwaltung zufolge bereits ähnliche Regelwerke. Die Berliner Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung über die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip erfolgen soll. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze angetroffen werden, könne den Haltern von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.

Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) befürwortete die neue Verordnung. "Mit der Kastrierungspflicht kann das Leid von Straßenkatzen gemindert werden", sagte Sprecherin Annette Rost. Nach Schätzungen der Tierschützer gibt es in Berlin etwa 10.000 Streunerkatzen. Die Verordnung sei eine gute Maßnahme, die Population nicht noch deutlich weiter wachsen zu lassen.

Auch die Verpflichtung, die Tiere chippen zu lassen, sieht der Tierschutzverein positiv. Entlaufene Katzen könnten so schneller an ihre Besitzer zurückgegeben werden, sagte Rost. Sie wies darauf hin, dass die Chips extra registriert werden müssen – das sei kostenlos möglich, etwa im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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