15-Kilometer-Radius Berliner Senat schränkt Bewegungsfreiheit ein
Der Senat hat auf die hohen Inzidenzzahlen in Berlin reagiert und sich auf einen
In manchen Ländern gilt sie schon, nun gibt es auch für Berlin eine Bewegungseinschränkung. Das hat der Senat am Dienstag in einer Sitzung beschlossen, wie mehrere Medien bereits zuvor berichtet hatten.
Die neue Maßnahme soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Dabei wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern ab der Stadtgrenze eingeschränkt. Doch noch greift die Regel nicht.
Wie der Senator für Finanzen, Matthias Kollatz, bei einer Pressekonferenz erklärte, sei der Bewegungsradius geknüpft an die Inzidenz von 200. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liege die Inzidenz aber unter der Marke (Stand Dienstag: 199,9). Die Senatskanzlei erklärte gegenüber t-online, dass die Verordnung nach der Veröffentlichung der Verordnung in Kraft tritt – voraussichtlich am Samstag.
Ausnahmen der Kontaktbeschränkungen beschlossen
Die Bestimmung werde zudem wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz erneut über sieben Tage lang niedriger sei als die 200er-Marke. Die Sieben-Tages-Inzidenz gibt die Corona-Fälle der letzten Woche pro 100.000 Einwohner an. Ausnahmen gibt es unter anderem für den Arbeitsweg oder für Arztbesuche. In Brandenburg und anderen Bundesländern gelten bereits Bewegungseinschränkungen.
Die viel kritisierte Regelung für private Treffen, in der es keine Ausnahmen mehr für Kinder gab, soll laut dpa lebensnaher ausgestaltet werden. Nunmehr soll die Regel dahingehend geändert werden, dass Kinder unter zwölf Jahren aus maximal zwei Hausständen wechselseitig von den Erwachsenen betreut werden können.
Hier können Sie Ihren Bewegungsradius einsehen. In Berlin gilt die 15-Kilometer-Regel ab der Stadtgrenze.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Pressestelle der Berliner Senatskanzlei
- "Der Tagesspiegel": "Berliner Senat beschließt 15-Kilometer-Regel"
- Twitter/RBB-Radiosender "88.8"
- Berliner Gesundheitsverwaltung: Corona-Lagebericht