Berlin RKI: Lübeck mit Corona-Inzidenzwert von 50,8
In Lübeck ist der Corona-Inzidenzwert auf 50,8 geklettert, so dass verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus notwendig sind. Den Wert weist das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Übersicht mit Stand Dienstag 00.00 Uhr aus. Der Inzidenzwert ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Lübeck ist mit knapp 217 000 Einwohnern nach Kiel die zweitgrößte Stadt in Schleswig-Holstein. Bei der Stadt Lübeck war am Vormittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen, ebenso wenig ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel.
Am Montag hatte ein Pressesprecher der Stadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zum aktuellen Inzidenzwert keine Angaben machen wollen und auf das RKI verwiesen. Das RKI errechnet aufgrund der von den Kreisen und kreisfreien Städten den jeweiligen Inzidenzwert. In den vergangenen Tagen ist es wiederholt zu fehlerhaften Berechnungen wie im Kreis Dithmarschen nach dessen Angaben gekommen oder es wurden gemeldete Neuinfektionen verspätet in der RKI-Statistik ausgewiesen.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums hatte erklärt, daher würden in Schleswig-Holstein bis auf weiteres die von den kreisfreien Städten und Kreisen selbst erfassten Inzidenzwerte als Grundlage dienen, ob der 35er- oder 50er-Inzidenzwert gerissen worden sei. Sollte dies der Fall sein, werde dies veröffentlicht.
Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober darauf geeinigt, dass bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten soll, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Außerdem sollenin Regionen mit einem 7-Tage-Wert von 35 folgende Teilnehmergrenzen gelten: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum.
In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht, dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen. Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen demnach in der Öffentlichkeit 10 Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten.