"Wollte dazugehören" Bushido sagt im Prozess gegen Abou-Chaker aus
Am dritten Prozesstag gegen den Berliner Clan-Chef Arafat Abou-Chaker hat das Landgericht Bushido als Zeuge gehört. Die Aussage des Rappers war mehrmals verschoben worden.
Im Prozess gegen den Berliner Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder hat der Rapper Bushido am Mittwoch als Zeuge vor dem Landgericht Berlin ausgesagt. Die Aussage war eigentlich schon für letzte Woche geplant gewesen, ist dann aber zwei Mal verschoben worden. Heute schilderte er seine musikalische Karriere. Voraussichtlich wird die Befragung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, mehrere Prozesstage umfassen.
Die ersten Kassetten habe er demnach in seinem Kinderzimmer in den 90er Jahren aufgenommen, seine Mutter habe für die technische Ausstattung einen Kredit aufgenommen, sagte der 41-Jährige. Als er dann Jahre später in einem Monat bis zu 1.000 Kassetten verkauft habe, habe er sich "unfassbar reich" gefühlt. "Ich wollte unbedingt dazugehören", sagte der gelernte Maler und Lackierer. Einen großen Teil des Geldes habe er damals seiner Mutter gegeben.
Bushido ist Nebenkläger im Abou-Chaker-Prozess
Der Rapper im schwarzen Shirt wurde umringt von Personenschützern mit Sturmhauben in den Gerichtssaal gebracht. Er ist in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue das mutmaßliche Opfer und auch Nebenkläger. Um die früheren Beziehungen von Bushido und dem angeklagten Arafat Abou-Chaker ging es zunächst nicht. Beide waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft.
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-Jährige sitzt in U-Haft.
- Nachrichtenagentur dpa