Bushido ist nächster Zeuge Prozess gegen Abou-Chaker: Erste Zeugin verweigert Aussage
Das Berliner Landgericht befasst sich derzeit mit dem Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder. Eine erste Zeugin hat ihre Aussage verweigert. Nun soll Bushido sprechen.
Im Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido hat die erste Zeugin die Aussage verweigert. Die Ehefrau des 39-jährigen Mitangeklagten Yasser Abou-Chaker berief sich am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht auf ihr Schweigerecht als Angehörige. Nächster Zeuge soll Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, sein. Das Gericht hat ihn für den dritten Prozesstag am kommenden Montag geladen. Ursprünglich sollte er am Mittwoch aussagen.
Auch am zweiten Prozesstag wurde der Musiker umringt von Personenschützern mit Sturmhauben in den Saal gebracht. Der 41-Jährige ist Nebenkläger in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue.
Jahrelange Partnerschaft
Bushido und der 44-jährige Arafat Abou-Chaker, Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen und privaten Beziehungen aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.
Der Rapper sei im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. In seinem verschlossenen Büro habe der 44-Jährige mit Stuhl und Wasserflasche nach dem Musiker geworfen, heißt es in der Anklage. Eine von Bushido gebotene Abfindung von mehr als zwei Millionen Euro habe Arafat Abou-Chaker abgelehnt – er habe mehr gefordert. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-jährige Yasser sitzt in U-Haft.
Bushido hatte den Angaben zufolge bei der Polizei umfangreich ausgesagt. Daraus hätten sich auch weitere Verfahren ergeben. Ein gegen den Rapper geführtes Verfahren sei Anfang 2020 eingestellt worden. Dabei habe es sich um Verdacht auf Geldwäsche gehandelt, hieß es am Rande.
- Nachrichtenagentur dpa