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Prozessauftakt in Berlin: Arafat Abou-Chaker schweigt zu Bushido-Vorwürfen


Bedrohung, Freiheitsberaubung, etc.
Clan-Chef Abou-Chaker schweigt zu Vorwürfen von Bushido

Von afp, dpa
Aktualisiert am 17.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Anis Mohamed Youssef Ferchichi alias Bushido: Der Rapper sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts.Vergrößern des Bildes
Anis Mohamed Youssef Ferchichi alias Bushido: Der Rapper sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts. (Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Pool/dpa-bilder)

Unter starken Sicherheitsvorkehrungen hat in Berlin der Prozess gegen den Chef eines arabischstämmigen Clans begonnen. Dieser soll unter gemeinsam mit Brüdern den Rapper Bushido bedroht haben.

Vor dem Berliner Landgericht hat am Montag der Prozess gegen einen Clan-Chef und ehemaligen Geschäftspartner des Rappers Bushido begonnen. Zum Auftakt wurde die Anklage gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder verlesen. Ihm werden Straftaten zum Nachteil des Rappers wie versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue zur Last gelegt. Die drei Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sollen Mittäter oder Gehilfen gewesen sein.

Der Rapper Bushido ist zum Prozessauftakt erschienen. Er ist im Verfahren als Nebenkläger zugelassen und soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin am zweiten Prozesstag, der Mittwoch, als Zeuge geladen sein.

Beschimpft und drangsaliert

Der Hauptangeklagte und der Rapper waren laut Gericht einst Partner im Musikgeschäft. Zu den angeklagten Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Geschäftsbeziehungen 2017 auflöste. Abou-Chaker soll die Auflösung der privaten und beruflichen Beziehungen von Bushido nicht akzeptiert und von ihm die Zahlung angeblicher Schulden beziehungsweise die Beteiligung an dessen Musikgeschäften gefordert haben.

Er forderte von Bushido, ihm eine Immobilie für mehr als eine Million Euro zu verkaufen. Bei zwei späteren Treffen soll er Bushido in einem Büroraum empfangen und die Tür abgesperrt und den Musiker ehrverletzend beschimpft und drangsaliert haben, hieß es.

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Bei einem Treffen im Januar 2018 etwa mit seinen Brüdern Yasser und Nasser schloss Arafat Abou-Chaker Bushido demnach wieder ein und ließ ihn viereinhalb Stunden nicht gehen. "Du wirst hier erst wieder lebend rauskommen, wenn du uns die Wahrheit gesagt hast", soll Abou-Chaker laut Anklage zu Bushido gesagt haben.

Um Frau und Kinder gefürchtet

Auch dort wollte er den Musiker demnach dazu bringen, ihm eine Geldsumme in Millionenhöhe zu geben oder laut Anklage "bis an sein Lebensende zahlen". Bushido habe sich akut bedroht gefühlt und besonders um seine Frau und seine Kinder gefürchtet.

Der heute 44-Jährige soll dem Rapper eine halb volle Wasserflasche aus Hartplastik an den Kopf geworfen, Bushido sei leicht verletzt worden. Später habe der Angeklagte mit einem Stuhl nach seinem Ex-Geschäftspartner geschlagen. Die Brüder hätten auf den Musiker stundenlang eingeredet, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen.

Dem mitangeklagten 42-Jährigen, Rommel, wird vorgeworfen, im März 2018 in Absprache mit dem Hauptangeklagten – aber ohne Wissen von Bushido – 180.000 Euro vom gemeinsamen Firmenkonto abgehoben zu haben. Auch nachdem Bushido seinem ehemaligen Geschäftspartner demnach bis zu zweieinhalb Millionen Euro und eine Beteiligung an seinem Musikgeschäft angeboten habe, lehnte dieser den Vorwürfen zufolge ab.

Ein Bruder sitzt in Haft

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. 80 Zeugen wurden benannt, darunter mehrere bekannte Rapper. Zunächst sind bis Ende November mehr als 20 Verhandlungstage geplant. Dabei geht es auch um zahlreiche andere Vorwürfe wie etwa die unabgesprochene Aufzeichnung von Gesprächen.

Am Montag gaben die Angeklagten an, sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Die Familie Abou-Chaker ist als Clan-Familie bekannt, Arafat gilt als Führungsfigur. Er ist unter anderem wegen Nötigung, Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Nur Yasser sitzt in Haft, seine Brüder sind auf freiem Fuß.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa
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