Seit Januar 2020 Sechs Straftäter mit "eindeutigem Clanbezug" abgeschoben

Berlin hat zwischen Januar 2020 und März 2021 insgesamt sechs straffällig gewordene Personen
Sechs Straftäter mit einem "eindeutigen Clanbezug" sind seit Januar 2020 (bis März 2021) aus Berlin abgeschoben worden. Das geht aus der Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.
Eine Statistik zu Straftätern mit Clanbezug nach Jahr, Strafmaß, Staatsangehörigkeit und Delikt, die eine Haftstrafe von 2018 bis heute verbüßt haben, gebe es aber nicht, hieß es auf entsprechende Fragen des Abgeordneten. Hierfür müssten knapp 400 erfasste Fälle per Hand ausgewertet werden. Das sei unter Pandemie-Bedingungen nicht möglich.
In der Antwort der Innenverwaltung wurde zudem auf die Definition der Polizei zu "Clankriminalität" verwiesen. Demnach wird darunter die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Strukturen ("Clans") verstanden. Durch ein hohes Maß an Abschottung würden Straftaten gefördert und deren Aufklärung erschwert. Die deutsche Rechtsordnung werde grundsätzlich abgelehnt, oft fehle die Integrationsbereitschaft.
- Nachrichtenagentur dpa