1.000 Euro Bußgeld möglich Tanzverbot an Karfreitag: So unterschiedlich kontrollieren Berlins Bezirke

An Karfreitag gilt in Berlin das Tanzverbot. Das bedeutet: Berliner Clubs dürfen keine Partys veranstalten. Aber wie wird die Einhaltung des Verbots eigentlich überprüft?
Die Party-Metropole Berlin schläft fast nie. Doch an Karfreitag gilt in der Hauptstadt das sogenannte Tanzverbot. Öffentliche Tanzveranstaltungen und laute Musik sind dann untersagt. Laut der Berliner Feiertagsschutzverordnung gilt das allerdings nur von 4 bis 21 Uhr, in anderen Bundesländern wird das Tanzverbot weitaus strenger gehandhabt.
Zuständig für die Einhaltung des Verbots sind in Berlin die Bezirke und ihre Ordnungsämter. Und diese bereiten sich ganz unterschiedlich auf den Karfreitag vor.
Pankow: Zwei-Schicht-Betrieb fast den gesamten Karfreitag über
In Pankow werde das Ordnungsamt mit 21 Mitarbeitern zwischen 6.30 und 22 Uhr im Zwei-Schicht-Betrieb Kontrollen durchführen, teilte das Bezirksamt auf Anfrage von t-online mit. Zu dem Bezirk gehört das beliebte Ausgehviertel von Prenzlauer Berg. Sollte an einzelnen Orten das Tanzverbot nicht eingehalten werden, "wird entsprechend eingeschritten, Untersagungen ausgesprochen und gegebenenfalls Verwarnungsgelder erhoben oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", heißt es.
Im schlimmsten Fall drohe ein Verwarnungsgeld – oder sogar ein Bußgeld, dessen Höhe bei bis zu 1.000 Euro liegen kann. Die Strafe müsse in einem solchen Fall der Veranstalter zahlen.
Charlottenburg-Wilmersdorf will erst nach Bekanntwerden von Verstößen gegen das Tanzverbot gezielt kontrollieren. "Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens", schreibt das Bezirksamt dazu. Auch in dem Westberliner Bezirk drohe den Veranstaltern von Partys ein Bußgeld.
Mitte kontrolliert gezielt, Tempelhof-Schöneberg gar nicht
Der Bezirk Mitte – auch für seine Partyszene bekannt – plant ebenfalls Kontrollen durch das Ordnungsamt, "allerdings nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten unter Berücksichtigung der sonstigen Beschwerdelage". Nach der aktuellen Einsatzplanung würden pro Schicht etwa acht Streifen am Karfreitag im Außendienst unterwegs sein. Darunter sei eine Fahrradstaffel.
Doch nicht in allen Bezirken wird so rege kontrolliert wie in den Party-Hochburgen. In Tempelhof-Schöneberg etwa wird es nach Angaben des Bezirksamts gar keine Kontrollen geben: "Aufgrund des Feiertags besteht keine Dienstzeit für das Ordnungsamt." In den vergangenen Jahren seien dem Ordnungsamt ohnehin "weder Beschwerden gemeldet noch Anzeigen Dritter im Zusammenhang des Tanzverbots getätigt" worden.
- gesetze.berlin.de: Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage
- Schriftliche Anfrage an das Bezirksamt Mitte
- Schriftliche Anfrage an das Bezirksamt Pankow
- Schriftliche Anfrage an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Schriftliche Anfrage an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg