Kontrollen des Zolls Weniger Strafverfahren gegen Schwarzarbeit eingeleitet

Der Zoll in Brandenburg hat wieder Hunderte Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt. Eine Branche fiel besonders negativ auf.
Experten für Schwarzarbeit beim Brandenburger Zolls haben im vergangenen Jahr rund 2.800 Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet – rund 860 weniger als im Jahr 2023. Dagegen gab es bei den Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Plus von knapp 300 auf rund 1.360 Fälle, wie das Wirtschaftsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der BSW-Landtagsfraktion mitteilte.
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz hielten sich mit 230 Fällen im Jahr 2024 auf dem Vorjahresniveau von 227 Delikten. 109 Mindestlohnverfahren betrafen das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Im Jahr 2023 waren es 110 Verfahren.
Auch unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen kontrolliert
Die Zollbeamten kontrollierten neben der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Allerdings war die Zahl der Arbeitgeberprüfungen im Jahresvergleich von etwa 1.300 auf nur noch 600 zurückgegangen – und hatte sich damit mehr als halbiert. Auf dpa-Anfrage begründete eine Sprecherin den Rückgang mit einer strategischen Neuausrichtung der Arbeitgeberüberprüfungen. Dabei seien jene Branchen besonders unter die Lupe genommen worden, in denen es häufiger zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung komme.
Haupttatort Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Auch bei den Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ragt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe heraus: Im vergangenen Jahr leitete der Zoll knapp 300 Straf- und 320 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betriebe dieser Branche ein.
Insgesamt verhängten die Beamten der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit im vergangenen Jahr in Brandenburg Geldstrafen in Höhe von rund 845.000 Euro. Trotz der zahlenmäßig verringerten Arbeitgeberüberprüfungen waren das knapp 74.000 Euro mehr als im Jahr 2023. Die Summe der Verwarn- und Bußgelder sowie die Einziehungs-Verfallbeträge betrug 611.700 Euro – 59.560 Euro weniger als im Jahr 2023.
- Nachrichtenagentur dpa