t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: Klimaaktivistin muss für Blockade am Flughafen BER zahlen


Gebühren für Polizeieinsatz
Blockade am BER: Klimaaktivistin verliert vor Gericht

Von t-online, yer

03.04.2025 - 14:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Aktivisten der "Letzten Generation" auf dem Gelände des Flughafen BER (Archivbild): Sie klebten sich auf dem Rollfeld fest.Vergrößern des Bildes
Aktivisten der "Letzten Generation" auf dem Gelände des Flughafen BER (Archivbild): Sie klebten sich auf dem Rollfeld fest. (Quelle: "Letzte Generation")
News folgen

Nach einer Blockade am Flughafen BER soll eine Aktivistin der "Letzten Generation" für den Polizeieinsatz bezahlen. Eine Klage dagegen wurde nun abgewiesen.

Eine Klimaaktivistin der "Letzten Generation" muss Gebühren für den Polizeieinsatz wegen einer Blockade am Flughafen BER zahlen, an der sie beteiligt war. Die Bundespolizeidirektion Berlin teilte am Donnerstag mit, dass eine Klage der Aktivistin gegen den Gebührenbescheid vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen worden sei. Das Gericht bestätigte das Urteil, das bereits am 26. März gefallen war.

Im Jahr 2022 waren mehrere Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" auf das Gelände des Flughafen BER eingedrungen und hatten sich auf dem Rollfeld festgeklebt, darunter die Klägerin.

Die für das Flughafengelände zuständige Bundespolizei hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen ergriffen, etwa einen Polizeihubschrauber eingesetzt und die Frequenz der Streifen am Flughafenzaun erhöht. Die beteiligten Aktivisten erhielten einen Gebührenbescheid über 1.017,74 Euro, mit denen sie sich an dem Einsatz finanziell beteiligten sollten. Der Bescheid wurde bereits im April 2023 erlassen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Aktivistin reichte im Dezember 2023 Klage gegen den Gebührenbescheid ein. Ihre Argumentation: Sie sei weder "Ziel noch Empfängerin der Leistungen" gewesen. Außerdem bezweifelte sie die individuelle Zurechenbarkeit der Kosten.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und wies die Klage ab. Es sei damit zu rechnen gewesen, dass ohne weiteres Eingreifen der Bundespolizei weitere Menschen auf das Rollfeld gelangen und sich festkleben würden, erklärte das Gericht. Die Bestreifung am Zaun sei notwendig gewesen, um weitere mögliche Schäden zu entdecken. Und der Hubschrauber sei notwendig gewesen, um das gesamte Gelände zu überblicken.

Gegen das in erster Instanz ergangene Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, es ist also noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom