Urteil in Berlin Mann bekommt Schmerzensgeld nach Polizeieinsatz in U-Bahnhof

Ein Berliner erhält 3.000 Euro wegen überzogenen Polizeivorgehens. Das Landgericht sah eine teilweise unverhältnismäßige Fixierung des Mannes.
Das Land Berlin soll einem Mann 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Landgericht Berlin II nach einem teils überzogenen Polizeieinsatz in einem U-Bahnhof der Hauptstadt im Jahr 2019.
Bei dem Vorfall hatten Polizisten den Kläger zu Boden gebracht und gefesselt, nachdem er einen Beamten geschlagen hatte. Anschließend fixierte ein Polizist den Mann mit seinem Körpergewicht erst am Boden, dann auf einer Bank.
Gericht: Weitere Fixierung war unverhältnismäßig
Das Gericht stufte das Fesseln als rechtmäßig ein. Die weitere Fixierung sei jedoch unverhältnismäßig gewesen. Von dem Kläger sei ab dem Zeitpunkt seiner Fesselung keine Gefahr mehr ausgegangen, begründeten die Richter ihr Urteil. Dies sei auf Videoaufnahmen deutlich zu erkennen.
Das Gericht betonte, Polizisten müssten die Verhältnismäßigkeit wahren. Nicht erforderliche Maßnahmen seien sofort zu beenden.
Gericht sieht erhebliche Mitschuld bei Kläger
Allerdings trage der Kläger eine erhebliche Mitschuld. Er sei aggressiv und beleidigend aufgetreten und habe so zur Eskalation beigetragen. Der Mann hatte mindestens 10.000 Euro gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Berufung beim Kammergericht einlegen.
- Nachrichtenagentur dpa
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