Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord Tödliche Tritte gegen Obdachlosen: Acht Jahre Haft

Vor einem Geschäftshaus in Moabit tritt ein Mann einem Obdachlosen gegen den Kopf. Das Opfer stirbt. Nun hat das Landgericht ein Urteil gefällt.
Nach tödlichen Tritten gegen einen Obdachlosen hat das Berliner Landgericht einen 42-Jährigen zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Beschuldigte habe dem Opfer dadurch eine Lektion für einen vermeintlichen Diebstahl erteilen wollen, begründete die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch das Urteil am Montag.
Das 48-jährige Opfer hatte am Morgen des 7. Juli 2024 auf einer Bank vor einem Geschäftsgebäude in Berlin-Moabit gesessen. Der litauische Staatsangehörige habe den Obdachlosen "gezielt mit einem Ausholtritt" gegen den Kopf attackiert und die Attacke auch fortgesetzt, hieß es. "Insgesamt waren es etwa zehn Tritte", so die Richterin. Anders als die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert hatte, stufte das Gericht die Tat allerdings nicht als heimtückisch ein. Bei einer Begegnung zehn Minuten zuvor habe das spätere Opfer schnell reagiert, ein Messer gezogen und den Angeklagten bedroht. Der 42-Jährige habe sich auch nicht angeschlichen.
Tat von Überwachungskameras aufgezeichnet
Der 42-Jährige war nach Feststellung des Gerichts zwei Wochen vor dem tödlichen Angriff mit dem Bus in Berlin angekommen. Er sei eigentlich auf der Durchreise gewesen, doch am Bahnhof seien ihm, nachdem er Alkohol getrunken habe, "Koffer und Rucksack gestohlen" worden. Der Mann hatte daraufhin im Freien und in Notunterkünften übernachtet. "Die Obdachlosigkeit überforderte ihn", so die Richterin.
Der Angeklagte sei überzeugt gewesen, dass der 48-Jährige ihn bestohlen hatte. Vor Gericht gestand der 42-Jährige die Tat, beteuerte jedoch, er habe den Mann nicht töten wollen. Als er den Tatort verließ, sei er überzeugt gewesen, dass das Opfer noch am Leben sei.
Das Opfer, wohl ein usbekischer Staatsangehöriger, war einige Stunden nach der Tat tot aufgefunden worden. Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden, was die Ermittlungen der Berliner Polizei unterstützte. Der 42-Jährige wurde vier Tage nach dem Angriff festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa
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