Bei der Online-Buchung Fehlende geschlechtsneutrale Anrede – Klage gegen Fluglinie

Nur "Herr", "Frau" oder "Fräulein" stand als Anrede bei der Internet-Buchung des Kanaren-Flugs zur Auswahl. Ist das eine Diskriminierung? Diese Frage soll nun ein Gericht klären.
In Berlin steht eine Fluglinie vor Gericht, weil sie bei der Online-Buchung keine geschlechtsneutrale Anrede angeboten hatte. Ein Mensch mit nicht-binärer Geschlechtsidentität klagt auf Schadenersatz. Das Landgericht Berlin verhandelt den Fall am Mittwoch, wie aus einer Mitteilung des Bundesverbands Trans hervorgeht.
Der Fall geht auf eine Buchung im Oktober 2021 zurück. Der Kläger wollte einen Flug von Berlin nach Gran Canaria buchen. Dabei musste eine Anrede mit "Herr", "Frau" oder "Fräulein" gewählt werden. Eine geschlechtsneutrale Option fehlte.
Nach Angaben des Bundesverbands Trans lehnte die Fluglinie eine außergerichtliche Einigung ab. Daraufhin reichte der Berliner im Juli 2023 Klage ein. Er fordert ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro und verlangt von der Airline, ihre Buchungsmaske zu ändern.
Das Gericht muss klären, ob das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anrede eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt.
- Nachrichtenagentur dpa
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