Opfer im Wachkoma Paar begeht versuchten Raubmord: Lebenslange Freiheitsstrafen

In Berlin ist ein Paar wegen versuchten Raubmordes verurteilt worden. Auch wenn das Opfer noch lebt, verhängte das Gericht lebenslange Freiheitsstrafen.
Das Landgericht Berlin hat am Montag ein Paar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. In Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub und schwerer Körperverletzung wurden ein 49-Jähriger und eine 31-jährige Frau zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das geht aus einer Meldung der Berliner Strafgerichte hervor.
Die beiden Angeklagten sollen am 31. Mai 2024 zur Wohnung eines 80-Jährigen nach Berlin-Lichtenberg gefahren sein. An dessen Wohnungstür habe der 49-Jährige dem Mann mit einer Waffe ins Gesicht geschossen und ihn dann gemeinsam mit der Angeklagten in seine Wohnung gedrängt. Dort habe der Mann dem 80-Jährigen weitere zweimal in den Kopf geschossen.
Aus der Wohnung hätten die Angeklagten einen vierstelligen Bargeldbetrag aus einem Aktenkoffer geklaut und mitsamt dem Wohnungsschlüssel des 80-Jährigen den Tatort verlassen. Mit einem Teil des geraubten Geldes soll das Paar sich Heroin gekauft haben. Der 80-Jährige habe kurzzeitig das Bewusstsein wiedererlangt und eine Bekannte angerufen, die wiederum Rettungskräfte und die Polizei alarmierte. Der Mann überlebte die Tat, befinde sich aber seither "irreversibel im Wachkoma". Er sei portugiesischer Staatsangehöriger.
Tat aus Habgier und Heimtücke
Die angeklagte 31-Jährige habe als Portugiesin in der Vergangenheit andere Menschen portugiesischer Staatsangehörigkeit als Sprachmittlerin unterstützt, darunter auch das spätere Opfer. Wegen ihrer Hilfe bei Bankangelegenheiten und Behördengängen haben sie so von dem Bargeldbetrag in der Wohnung des 80-Jährigen gewusst. Sie habe die Tat lange geplant und schließlich mit ihrem Partner ausgeführt, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Strafkammer sieht bei den Angeklagten neben dem bedingten Tötungsvorsatz auch die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, in diesem Fall einen besonders schweren Raub, erfüllt. Auch wenn der 80-Jährige bei der Tat nicht starb, wurde das Paar auf eine lebenslange Freiheitsstrafe angeklagt.
Da der Senior sich in einem Zustand befinde, der dem Tod näher als dem Leben sei, die drei Kopfschüsse objektiv lebensgefährlich waren, sei die Anklage auf lebenslange Haft angemessen, urteilte das Gericht. Zudem hätten die Angeklagten durch ihre langfristige Planung eine hohe kriminelle Energie aufgezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagte verbleiben zunächst in Untersuchungshaft.