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BVG-Streik in Berlin: Welche Busse und Bahnen trotzdem fahren


48 Stunden Arbeitsniederlegung
BVG-Streik: Das müssen Fahrgäste wissen

Von t-online, dpa, kme

17.03.2025 - 12:48 UhrLesedauer: 3 Min.
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Die Tram fährt nicht: Bei der BVG wird in dieser Woche erneut gestreikt. (Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich/imago)
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48 Stunden lang werden die Berliner Verkehrsbetriebe erneut bestreikt. Wie kommen Fahrgäste trotzdem ans Ziel? Und gibt es Entschädigung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) treten in dieser Woche erneut in den Streik. Wann es so weit ist, welche Busse auch an den Streiktagen fahren und warum überhaupt schon wieder gestreikt wird, lesen Sie hier.

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Wann ist der Warnstreik bei der BVG?

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für Mittwoch, den 19. März 2025, ab 3 Uhr bis Freitag, den 21. März 2025, um 3 Uhr zu einem 48-stündigen Warnstreik aufgerufen. Es ist der inzwischen vierte Arbeitskampf in der laufenden Tarifrunde mit der BVG.

Warum wird bei der BVG gestreikt?

Die Tarifparteien waren nach der fünften Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche erneut ohne Einigung auseinandergegangen. Insbesondere bei der Höhe des Entgelts gibt es Differenzen. Verdi fordert 750 Euro zusätzlich pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die BVG bot zuletzt stufenweise 375 Euro und eine doppelt so lange Laufzeit. Verhandelt wird zudem über ein höheres Weihnachtsgeld, über Zulagen bei bestimmten Schichtmodellen sowie flexiblere Arbeitszeiten.

Verdi erkannte zwar an, dass die BVG ihr mit der 24-monatigen Vertragslaufzeit entgegengekommen sei. "Dennoch reicht das Gesamtpaket nicht aus, um die harte Arbeit der Beschäftigten angemessen zu honorieren", betonte Verhandlungsführer Arndt. Nach einem mehrtägigen Austausch mit den Beschäftigten entschied die Tarifkommission nun, mit einem weiteren Arbeitskampf den Druck vor der nächsten Verhandlungsrunde zu erhöhen.

Was passiert, wenn es keine Einigung gibt?

Die nächste Verhandlungsrunde ist für Freitag, den Tag nach dem Warnstreik, angesetzt. Sollte es dann erneut keinen Abschluss geben, könnte der Konflikt weiter eskalieren. Verdi hat für diesen Fall eine Urabstimmung über unbefristete Streiks angekündigt. Mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Mitglieder müssten dafür zustimmen. Der bisher längste Arbeitskampf lief über 48 Stunden. Nach einer Urabstimmung wären deutlich längere Zeiträume möglich.

Fahren Busse, U-Bahnen und Trams an den Streiktagen?

Während des Streiks werden alle U-Bahnen und Straßenbahnen sowie die meisten Busse der BVG nicht verkehren. Linien und Angebote, die im Auftrag der BVG von anderen Unternehmen gefahren werden, sind vom Streik nicht betroffen. Das gilt für einige Buslinien, den BVG Muva (Nahverkehr auf Bestellung/Sammeltaxis) und die Berliner Fähren (F10, F11, F12).

Welche Buslinien sind in Betrieb?

Die folgenden Buslinien werden trotz des Streiks verkehren: 106, 114, 118, 133, 161, 168, 175, 179, 204, 218, 234, 263, 275, 316, 318, 320, 326, 334, 349, 358, 363, 380, N12, N23, N35, N39, N53, N61, N63, N69, N84, N91, N95, N97.

Die Linien 112, 124, 184, 744, 893, N68 und X36 fahren mit eingeschränktem Angebot. Fahrgäste sollten laut der BVG vor Fahrtantritt prüfen, ob in den BVG-Apps oder auf der BVG-Website die Fahrt mit aktuellen Echtzeitinformationen angezeigt wird.

Fahren S-Bahnen und Regionalbahnen an den Streiktagen?

Ja, die Züge der S-Bahn Berlin sowie der Regionalverkehr der Deutschen Bahn sind vom 48-stündigen Warnstreik nicht betroffen und verkehren planmäßig.

 
 
 
 
 
 
 

Haben BVG-Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Streiks?

Fahrgäste mit Zeitkarten wie Monats- oder Jahrestickets der BVG haben keinen Anspruch auf Rückerstattung für die Streiktage. Damit stehen sie anders dar als bei streikbedingten Verspätungen und Ausfällen im Eisenbahnverkehr von S-Bahn bis ICE. Hier gelten die europäischen Fahrgastrechte und man kann beispielsweise Rückerstattungen bei Verspätungen ab einer Stunde verlangen.

Der Fahrgastverband Igeb hatte bereits beim vergangenen BVG-Streik deutlich gefordert, die Verkehrsbetriebe sollten angesichts der Länge des Streiks aus Kulanzgründen über eine Entschädigung der Fahrgäste nachdenken. Die BVG verweist allerdings auf den enormen Aufwand, schreibt die "Berliner Zeitung".

Die Berechnung und Auszahlung einer Erstattung wäre bei 1,2 Millionen Abonnenten eine monatelange Belastung für Vertrieb und Service, erklärte die BVG. Kundenzentren und andere Verkaufsstellen würden mit einem hohen Beratungsaufwand konfrontiert. Letztlich ginge es dabei meist um Cent-Beträge oder niedrige Euro-Summen, selbst wenn ein Warnstreik erneut zwei Tage andauere.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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