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Berlin: Gericht untersagt Grünen-Politikerin Äußerungen über Gelbhaar


Gerichtlich untersagt
Grünen-Abgeordnete muss Äußerungen über Gelbhaar unterlassen

Von t-online
13.03.2025 - 08:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Klara Schedlich und Stefan Gelbhaar (Archivbilder): Der Grünenpolitiker hat seiner Parteikollegin Aussagen über ihn gerichtlich verbieten lassen.Vergrößern des Bildes
Klara Schedlich und Stefan Gelbhaar (Archivbilder): Der Grünenpolitiker hat seiner Parteikollegin bestimmte Aussagen über ihn gerichtlich verbieten lassen. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services//imago-images-bilder)
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Die Grünen-Politikerin Klara Schedlich darf die Vorwürfe gegen ihren Parteikollegen Stefan Gelbhaar nicht wiederholen. Dies hat nun ein Gericht entschieden.

Das Landgericht Hamburg hat der Berliner Grünen-Abgeordneten Klara Schedlich untersagt, bestimmte Äußerungen über ihren Parteikollegen Stefan Gelbhaar zu wiederholen. Das berichten "Tagesspiegel" und "Morgenpost" übereinstimmend. Wie Schedlichs Anwältin Rebecca Richter mitteilte, hat das Gericht auf Antrag Gelbhaars entschieden, dass einige Vorwürfe vorerst nicht mehr geäußert werden dürfen. Laut der Anwältin hat das Gericht nicht festgestellt, dass die Äußerungen unwahr seien, sondern nur, dass die Beweislage nicht ausreichend sei.

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Der achtseitige Gerichtsbeschluss verbietet Schedlich unter anderem, über angebliche nächtliche Nachrichten, Kommentare zu ihrem Aussehen und Gelbhaars vermeintlichen Versuch, sie auf einen Kaffee treffen zu wollen, zu sprechen. Das Gericht betonte, dass beide über längere Zeit kommuniziert hätten und es sich nicht um eine einseitige Kommunikation gehandelt habe.

Schedlich hat eidesstattliche Versicherung abgegeben

Schedlich hatte sich 2023 an die Ombudsstelle der Grünen gewandt und eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die auch in einem Verfahren des RBB eine Rolle spielte. Der Sender hatte über vermeintliche sexuelle Übergriffe Gelbhaars berichtet, die Berichte später jedoch zurückgezogen und schwerwiegende Fehler eingeräumt.

Nach Ansicht von Anwältin Richter sei die Gerichtsentscheidung bedauerlich und könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten. Sie stehe exemplarisch für die hohen rechtlichen Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert seien, wenn sie über persönliche Erfahrungen mit Machtmissbrauch oder Belästigung sprechen würden. Sie prüfe nun, ob sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt.

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