Ämter überlastet In diesem Bezirk warten Berliner am längsten auf eine Sterbeurkunde

Ohne eine Sterbeurkunde können weder Verträge gekündigt, noch Erbscheine beantragt werden. In einigen Berliner Bezirken müssen Angehörige allerdings eine ganze Weile darauf warten, dass ihnen das Dokument ausgestellt wird.
Sterbefälle bedeuten für die Angehörigen neben der Trauer auch immer einigen Verwaltungsaufwand. Um diesen bewältigen zu können, braucht es oft eine amtliche Sterbeurkunde. Ohne diese können die Angehörigen weder einen Erbschein beantragen, noch Verträge des Verstorbenen kündigen oder finanzielle Leistungen geltend machen. In einigen Berliner Bezirken dauert es allerdings eine ganze Weile, bis das Dokument ausgestellt wird.
Am längsten warten Berliner im Bezirk Spandau auf die Ausstellung einer Sterbeurkunde. Hier dauert die Bearbeitung in der Regel 15 Werktage, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Freymark hervorgeht.
Wartezeit in Treptow-Köpenick am kürzesten
Auch in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Pankow müssen Angehörige länger warten. Bis zu zehn Tage können hier vergehen, bis die Sterbeurkunde ausgestellt ist.
Am schnellsten erhalten Berliner eine Sterbeurkunde in Treptow-Köpenick. Hier dauert es ein bis zwei Werktage, bis das Dokument vorliegt. Auch in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg bekommt man eine Sterbeurkunde zügig nach zwei bis drei Tagen.
Das sind die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten
Für die langen Bearbeitungszeiten führt der Senat personelle, organisatorische und technische Gründe an. Die Standesämter seien "berlinweit personell unterausgestattet", heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Ohne eine Aufstockung des Personals sei eine nachhaltige Verbesserung Bearbeitungszeiten voraussichtlich nicht zu erwarten.
Außerdem plant der Senat die vollständige Digitalisierung der Geburts- und Sterbeurkunden sowie der Anmeldung von Eheschließungen. Mit einer elektronischen Sammelakte sollen künftig alle relevanten Dokumente und Vorgänge für das Standesamt zugänglich gemacht werden. Bürger seien dann in der Lage, ihre Anliegen online einzureichen, heißt es. Allerdings gibt der Senat in seiner Antwort auf die Anfrage keine Auskunft darüber, wann genau dies der Fall sein wird.
- pardok.parlament-berlin.de: Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU)