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Berlin: Rassismus-Vorwurf gegen Scholz – wohl CDU-Unterlassungserklärung


Nach Rasissmus-Vorwurf gegen Kanzler Scholz
CDU-Generalsekretärin gibt wohl Unterlassungserklärung ab

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 14.02.2025 - 20:37 UhrLesedauer: 2 Min.
Berlin, Deutschland, 18.12.2024: Deutscher Bundestag: 206. Bundestagssitzung: Ottilie Klein, CDU *** Berlin, Germany, 18 12 2024 German Bundestag 206 Bundestag session Ottilie KleinVergrößern des Bildes
Ottilie Klein (Archivbild): Die CDU-Politikerin hatte sich in die Debatte um den Rassismus-Vorwurf gegen den Bundeskanzler eingemischt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
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Weil sie Olaf Scholz für einen angeblichen Rassismus-Vorfall kritisiert hatte, soll Berlins CDU-Generalsekretärin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Ein bekannter Anwalt hatte für den Bundeskanzler interveniert.

Berlins CDU-Generalsekretärin Ottilie Klein hat in der Debatte um den Rassismus-Vorwurf gegen Bundeskanzler Olaf Scholz eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das berichtet der "Tagesspiegel". Klein hatte Scholz demnach vorgeworfen, den Berliner CDU-Politiker Joe Chialo ein "schwarzes Feigenblatt der CDU" genannt zu haben.

Der Medienanwalt von Scholz habe dem Blatt die Existenz der Unterlassungserklärung bestätigt, so der "Tagesspiegel" weiter. Auch Klein und der Berliner Landesverband der Christdemokraten, der ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterschrieben habe, hätten den Sachverhalt auf Nachfrage bestätigt.

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung der Berliner CDU mit dem SPD-Bundeskanzler ist eine angebliche rassistische Äußerung von Scholz gegenüber dem Berliner Senator Chialo, der seine familiären Wurzeln in Tansania hat. Auf einer privaten Feier soll Scholz die CDU laut "Focus" in die Nähe des Faschismus gerückt haben. Im Verlaufe einer Diskussion soll er demnach dann zu Chialo gesagt haben, er, der Schwarze, sei nicht mehr als ein Feigenblatt.

Bekannter Medienanwälten

Olaf Scholz geht mit dem bekannten Medienanwalt Chrstian Schertz im Rücken auch gegen den "Focus" vor. Der Jurist von der Kanzlei Scherz Bergmann Rechtsanwälte teilte vor wenigen Tagen mit, er habe im Namen des Bundeskanzlers presserechtliche Schritte eingeleitet.

In der Erklärung schrieb Schertz, die dem Kanzler vorgeworfene Formulierung "der Schwarze" sei von Scholz nie getätigt worden. Es handele sich dabei um eine "der Wahrheit zuwider untergeschobene Ergänzung". Erst durch diese Ergänzung sei im "Focus"-Artikel ein rassistischer Bezug der Worte von Scholz hergestellt worden. "Dies verletzt die Persönlichkeitsrechte von Olaf Scholz in hohem Maße, da es sich um ein Falschzitat handelt."

Laut dem "Tagesspiegel" sagten Berlins CDU-Generalsekretärin Klein und ihre Partei, man halte trotz der Unterlassungserklärung weiter an der Kritik am Begriff "Feigenblatt" sowie am angeblich ebenfalls von Scholz zu Chialo gesagten Wort "Hofnarr" fest.

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