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Berlin: McDonald's und Transfrau einigen sich vor Gericht


Vergleich geschlossen
McDonald's und Transfrau einigen sich vor Gericht

Von t-online
Aktualisiert am 16.01.2025 - 15:29 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozess endet mit Vergleich: Die Klägerin mit dem Künstlernamen Kylie Divon (l.) steht im Verhandlungssaal des Berliner Arbeitsgerichts neben ihrer Anwältin.Vergrößern des Bildes
Prozess endet mit Vergleich: Die Klägerin mit dem Künstlernamen Kylie Divon (l.) steht im Verhandlungssaal des Berliner Arbeitsgerichts neben ihrer Anwältin. (Quelle: Matthias Arnold)
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In einem Diskriminierungsprozess hatte eine Transfrau McDonald's verklagt, weil ihr der Zugang zur Frauen-Umkleide verwehrt wurde. Beide Parteien einigten sich nun vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Im Fall einer Transfrau gegen die Fast-Food-Kette McDonald's haben sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Berlin auf einen Vergleich geeinigt. Die Klägerin, die weiterhin bei McDonald's angestellt ist, wird demnach Ende April aus dem Unternehmen ausscheiden und bis dahin freigestellt. Sie erhält eine zu versteuernde Abfindung von 16.500 Euro. Bei der Zahlung handelt es sich allerdings nicht um eine Entschädigungszahlung, wie ursprünglich gefordert. Ein früherer Gütetermin war ohne Einigung verlaufen.

Die Klägerin arbeitet seit 2019 bei der US-amerikanischen Fast-Food-Kette und wurde im Dezember 2023 von einer muslimischen Kollegin daran gehindert, die Damen-Umkleide zu nutzen. Dabei soll sie diskriminierend beleidigt worden sein. Die Transfrau wandte sich daraufhin an ihre Vorgesetzten, erhielt jedoch laut eigener Aussage keine Unterstützung.

Vor Gericht erklärte eine Vertreterin des Unternehmens, dass gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen gesucht worden sei – auch hinsichtlich des Zugangs zur Frauen-Umkleide. Außerdem sei McDonald's der Klägerin entgegengekommen, um die Wogen zu glätten. Das Unternehmen habe angeboten, die künstlerische Tätigkeit der Transfrau finanziell zu unterstützen. Das Unternehmen schlug auch vor, Geld etwa an queere Organisationen zu spenden.

Die Klägerin, die auch als Künstlerin unter dem Namen Kylie Divon tätig ist, sieht diese Maßnahmen jedoch vor allem als Versuche der PR-Abteilung des Konzerns an, das eigene Image wiederherzustellen. Mit der getroffenen Vereinbarung hat die ehemalige Mitarbeiterin keine rechtlichen Ansprüche mehr.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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