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Berlin | Peter Krauth & Thomas Walter: Anklage nach 30 Jahren


"Das K.o.m.i.t.e.e."
Nach 30 Jahren: Anklage gegen zwei Linksradikale

Von t-online
07.01.2025 - 19:08 UhrLesedauer: 1 Min.
Thomas Walter, Peter Krauth und Bernhard Heidbreder (von links nach rechts) gründeten in den 90ern die militante Untergrundorganisation "K.O.M.I.T.E.E.". 1995 wollten sie ein Gefängnis in die Luft jagen, doch der Plan scheiterte, weil eine Polizei-Streife sie zufällig beim Sprengstoff-Umladen erwischte. Die drei flüchteten und lösten ihre Gruppe auf; das BKA sucht sie trotzdem noch.Vergrößern des Bildes
Thomas Walter (links) und Peter Krauth gelten als Gründer der militanten Untergrundorganisation "Das K.o.m.i.te.e.": Sie und ein Komplize flüchteten und lösten ihre Gruppe auf. (Quelle: BKA)
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1995 sollen zwei Männer einen Anschlag auf ein Abschiebegefängnis in Berlin geplant haben. Sie sollen zur linksextremistischen Gruppe "Das K.o.m.i.t.e.e." gehört haben.

Fast 30 Jahre nach den Taten hat die Generalbundesanwaltschaft Anklage gegen zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung "Das K.o.m.i.t.e.e." erhoben. Peter Krauth und Thomas Walter wird vorgeworfen, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben. Das teilte die oberste Strafverfolgungsbehörde am Dienstagnachmittag mit.

Laut Anklageschrift schlossen sich die beiden Deutschen spätestens im Herbst 1994 mit einem inzwischen verstorbenen Komplizen zusammen. Die Gruppierung war von einer linksextremistischen Ideologie geprägt und hatte es sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen, heißt es weiter.

Polizei verhinderte Anschlag in Berlin-Grünau zufällig

Für den 11. April 1995 hätten sie geplant, eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau zu sprengen, die zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde. Dafür hätten sie Propangasflaschen mit über 120 Kilogramm Sprengstoff befüllt und einen Zeitzünder eingebaut.

Beim Umladen der Sprengsätze auf einem Parkplatz nahe der Haftanstalt wurden die Täter von einer Polizeistreife überrascht. Daraufhin flüchteten sie ohne ihr Vorhaben auszuführen. Die Anklage wurde am 5. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin erhoben.

Die ursprüngliche Tat, die Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion, verjährte bereits nach zehn Jahren, also im Jahr 2005. Die Bundesanwaltschaft änderte jedoch den Vorwurf auf die Verabredung zu einer Sprengstoffexplosion, wodurch die Verjährungsfrist auf 40 Jahre ausgedehnt wurde.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • generalbundesanwalt.de: Mitteilung der Generalbundesanwalt vom 7. Januar 2025

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