Genehmigung für neues Bordell Artemis-Betreiber gewinnen vor Gericht gegen Behörden
Schon jahrelang zieht sich der Streit um ein neues Bordell in einer Berliner Lagerhalle. Jetzt hat ein Gericht zugunsten der Betreiber entschieden.
Die Betreiber des bekannten Berliner Großbordells Artemis dürfen in einer alten Lagerhalle ein Bordell errichten. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten der Artemis-Betreiber und verpflichtete das Land Berlin dazu, die Baugenehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.
Die Großbordell-Besitzer hatten bereits im Jahr 2019 den Antrag gestellt, in einer alten Lagerhalle ein Bordell zu errichten. Die Halle, die vorher von einem Weinhandel als Lager genutzt worden war, liegt in Charlottenburg an der A100, direkt gegenüber vom Artemis. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf erteilte aber keine Genehmigung. Es berief sich darauf, dass das Grundstück baurechtlich im Außenbereich liege. Durch das Vorhaben drohe eine "Verfestigung einer Splittersiedlung".
Gericht sieht Argumentation der Behörden als falsch an
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation am Montag nicht. Die "unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung" sei nicht zu befürchten, weil die Lagerhalle bereits existiere. Von dem Vorhaben gehe wegen der räumlichen Gegebenheiten keine Vorbildwirkung für andere Bauten aus.
Ob die Artemis-Betreiber das Urteil dazu nutzen, tatsächlich ein Bordell in der alten Lagerhalle zu errichten, ist unklar. Vor der Verhandlung betonte ein anwaltlicher Vertreter der Betreiber im Gespräch mit t-online, dass das Vorhaben bereits fünf Jahre alt sei. Wie seine Mandanten mit einer erteilten Baugenehmigung umgehen würden, sei daher offen.