Besetzung an der FU Berlin Gaza-Protest: Verfahren gegen Studentinnen eingestellt
Eine Studierendengruppe besetzte während des Gaza-Kriegs einen Hörsaal der FU Berlin, was zu Polizeieinsätzen führte. Jetzt stellte das Amtsgericht die Verfahren gegen zwei angeklagte Studentinnen ein.
Die Verfahren gegen zwei Studentinnen (22 und 23 Jahre) der Freien Universität Berlin (FU), die sich vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten nach einer Hörsaal-Besetzung wegen Hausfriedensbruch verantworten mussten, sind eingestellt worden. Grund für die Einstellung der beiden Verfahren ist, dass es keinen erforderlichen wirksamen Strafantrag gab, wie die Vorsitzende Richterin erklärte. Aus Sicht des Gerichts sei dieser zwar erst gestellt, später aber mündlich wieder zurückgenommen worden.
Die Studentinnen hatten zunächst jeweils einen Strafbefehl über 15 Tagessätze à 15 Euro (225 Euro) erhalten und Einspruch eingelegt. Nun folgte das Amtsgericht Tiergarten den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Hausfriedensbruch sei ein absolutes Antragsdelikt, wie es hieß. Dies könne nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein wirksamer Strafantrag eines Berechtigten vorliege. Wegen dieses Verfahrenshindernisses werden die Kosten der Verfahren der Landeskasse in Rechnung gestellt.
Auseinandersetzungen zwischen Kritikern und Teilnehmern
Am 14. Dezember gegen 11 Uhr hatten etwa 60 Personen einen Hörsaal der Freien Universität Berlin besetzt. Laut der Gruppe, die sich "FU Students for a Free Palestine" nennt, sollte damit ein sicheres Umfeld zum Lernen, Austausch und zur Vereinigung gegen den aus ihrer Sicht anhaltenden Völkermord im Gaza-Streifen geschaffen werden.
Wie die FU damals angab, kam es dabei vereinzelt zu Auseinandersetzungen zwischen Kritikern der Veranstaltung und den Teilnehmern der Besetzung. Die angeklagten Studentinnen sollen zu einer Gruppe von etwa 20 Personen gehört haben, die sich an dem Tag bis 17.35 Uhr geweigert hatten, den Hörsaal wieder freizugeben.
Als Zeugin vor Gericht war eine ehemalige Mitarbeiterin der FU geladen, die von einer aufgeheizten Stimmung im Hörsaal berichtete. Nachdem die Universitätsleitung schließlich entschieden habe, den Saal durch die Polizei räumen zu lassen, sei eine Frist gesetzt worden. Laut einem Polizeiprotokoll soll es allerdings kurz darauf zu einer mündlichen Einschränkung gekommen sein. Wie die Zeugin vor dem Amtsgericht Tiergarten aussagte, hieß es, dass "die, die freiwillig gehen wollten, zu dem Zeitpunkt" straffrei bleiben sollten.
- Nachrichtenagentur dpa