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Berlin: Polizei riegelt große Bereiche der Hauptstadt für Joe Biden ab


Verkehrschaos vorprogrammiert
Polizei riegelt große Bereiche der Stadt für Joe Biden ab

Von t-online, mpr

16.10.2024Lesedauer: 2 Min.
President Joe Biden walks on the South Lawn of the White House upon his return from Colorado.Vergrößern des Bildes
Hallo Berlin: US-Präsident Joe Biden besucht Ende der Woche Berlin (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Yuri Gripas - Pool via CNP)

Am Donnerstagabend besucht der US-Präsident die Hauptstadt. Die deutschen Sicherheitskräfte sperren für Joe Biden weite Teile von Berlins Mitte. Das dürfte vor allem für Autofahrer gravierende Folgen haben.

Die Berliner Polizei rüstet sich für den Besuch von US-Präsident Joe Biden in der deutschen Hauptstadt. Die Behörde hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist festgehalten, welche Bereiche Berlins für den Staatsgast gesperrt sein werden. Vor allem das Regierungsviertel werde von den polizeilichen Maßnahmen betroffen sein, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Aber auch an anderen Stellen dürften sich Berliner Autofahrer ab Donnerstag auf Verzögerungen und Umwege einstellen.

Die ersten Sperrungen würden den Potsdamer Platz betreffen, so die Polizei weiter. Dort werde es ab Donnerstag um 15 Uhr umfangreiche Straßensperrungen geben. Das gesicherte Gebiet wird demnach begrenzt von Abschnitten der Lennéstraße, der Ebertstraße und der Potsdamer Straße sowie des Potsdamer Platzes. Ab Freitag um 23.59 Uhr werde der Bereich wieder zugänglich und befahrbar sein.

Ab Freitag um 5 Uhr werde außerdem fast das gesamte Regierungsviertel abgeriegelt sein, so die Polizei weiter. Um 5.30 Uhr werde auch der Bereich um das Schloss Bellevue mit der Siegessäule und Teilen der Spree gesperrt folgen. Lesen Sie hier alle Einzelheiten über die Sperrungen und Maßnahmen nach.

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Verbote auch außerhalb der gesperrten Bereiche

Der Zugang zu den gesicherten Bereichen ist in den genannten Zeiträumen laut Polizei nur Anrainern gestattet. Dazu würden die Personen zählen, die im Sperrgebiet wohnen oder arbeiten. Diese müssten sich jedoch ausweisen können. Eine Ausnahme könne es in einem Notfall geben.

Doch auch außerhalb der gesperrten Bereiche könnten unter Umständen Auflagen in Kraft treten – etwa im Falle von Veranstaltungen in Sicht- und Hörweite der gesperrten Bereiche, bei denen es laut werden kann.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Pressemitteilung der Berliner Polizei vom 16. Oktober 2024
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