Waldbrandgefahr Berlins Umweltsenatorin ruft zu Absage von Osterfeuern auf

In Berlin hat es seit langem nicht mehr geregnet. Das erhöht die Gefahr von Busch- oder Waldbränden. Ute Bonde rät deshalb davon ab, Osterfeuer zu entzünden.
Wegen der anhaltenden Trockenheit in diesem Frühjahr und der hohen Gefahr von Vegetationsbränden ruft Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) die Berliner dazu auf, auf Osterfeuer nach Möglichkeit zu verzichten. "So schön dieser Brauch auch ist: Ein jeder sollte abwägen, ob es das Risiko wert ist", warnte die Senatorin in einer Mitteilung.
Der Waldbrandbeauftragte der Berliner Forsten habe bereits mehrere Veranstalter von Osterfeuern darauf hingewiesen, dass diese "derzeit keine besonders gute Idee sind" und von der Durchführung abgeraten.
Abstand zum Wald von mindestens 30 Metern
Wer dennoch ein Osterfeuer entzünden möchte, sollte nach Angaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Folgendes beachten:
- Die Feuerstelle hat zwingend einen Abstand zum Wald von mindestens 30 Metern aufzuweisen.
- Es besteht die Pflicht, entsprechende Aufsichts- und Sicherungsmaßnahmen für das Feuer zu gewährleisten
In Berlin sind bislang am Ostersamstag mehrere große Osterfeuer geplant, darunter in Gatow und im Britzer Garten. Auch ein Osterfeuer im eigenen Garten ist in Berlin laut der Feuerwehr grundsätzlich erlaubt. Es gelten aber strenge Auflagen.
Nur trockenes Holz wie Äste, Spaltholz oder Schnittgut darf demnach ins Osterfeuer. Laub, Müll oder behandeltes Holz mit Lacken oder Schutzanstrich gehören nicht in die Flammen. Zulässig ist das Feuer nur bei geeigneter Wetterlage: Bei sogenannten Inversionswetterlagen, etwa bei Smog, sind Osterfeuer oder Lagerfeuer untersagt.
Abstand halten, Feuer sichern
Mindestens 50 Meter Abstand zu brennbaren Gebäuden wie Holzhäusern oder Reetdächern müssen eingehalten werden. Das Lagerfeuer sollte eine nicht brennbare Umfassung haben, damit es sich nicht unkontrolliert ausbreitet, rät die Feuerwehr. Löschmittel wie Wassereimer, Gartenschlauch oder Feuerlöscher müssen in Reichweite stehen.
Wird Rauch für Nachbarn zur Belastung oder geraten Gebäude in Gefahr, muss das Feuer gelöscht werden – notfalls durch die Feuerwehr. Diese kann auf Anweisung der Polizei eingreifen, wenn niemand vor Ort das Feuer selbstständig löschen kann.
In Brandenburg sind bereits die ersten Osterfeuer abgesagt worden. In der Prignitz und der Uckermark wurden am Gründonnerstag geplante Veranstaltungen gestrichen. Auch in anderen Regionen Brandenburgs drohen Absagen von Osterfeuern.
- berlin.de: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 16. April 2025
- berliner-feuerwehr.de: Informationen zu Lager- und Osterfeuer
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa