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Berlin und Brandenburg: Gericht verbietet endgültig unbefristeten Kita-Streik


Tränen im Gerichtssaal
Kita-Streik in Berlin endgültig verboten

Von dpa
Aktualisiert am 11.10.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine Mitarbeiterin steht in der Kita Biberburg in Gatow (Archivbild): Kita-Beschäftigte sind besonders häufig von Krankheiten betroffen.Vergrößern des Bildes
Eine Mitarbeiterin steht in einer Kita (Symbolbild): In den städtischen Kitas in Berlin drohten unbefristete Streiks. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)

Schwere Schlappe für Verdi und Co. vor dem Landesarbeitsgesicht. Ein unbefristeter Streik an kommunalen Kitas darf endgültig nicht stattfinden. Die Gewerkschaft ist enttäuscht – es flossen sogar Tränen.

Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bleibt verboten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit dürfen die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.

Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte. Als wesentlichen Grund führte sie an, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern gesprochen worden sei.

Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen. Zwar habe die Gewerkschaft nur einen Teil ihrer Forderungen durchbringen können, so die Richterin. Da aber über das Gesamtpaket verhandelt worden sei, gelte die Friedenspflicht.

Erste Instanz urteilte ähnlich

Das Landesarbeitsgericht schloss sich im Eilverfahren der Einschätzung aus erster Instanz an. Das Arbeitsgericht hatte vor zwei Wochen einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen Berufung eingelegt. Aktuell ist damit kein Streik möglich, weil es nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine weiteren Rechtsmittel gibt.

Das Land Berlin hatte in dem Berufungsverfahren auch versucht, Verdi generell Streiks gegen den kommunalen Arbeitgeber zu untersagen. Diesem Ansinnen ist das Gericht nicht gefolgt.

Tränen im Gerichtssaal

Zahlreiche Kita-Beschäftigte verfolgten die Urteilsbegründung vor Ort und reagierten wie die Gewerkschaft Verdi mit großer Enttäuschung, eine Frau brach sogar in Tränen aus. "Wir halten das Urteil für eine Fehlentscheidung", sagte Verdi-Sprecher Kalle Kunkel. Ein Streik könne nun erst einmal nicht stattfinden. "Wir werden uns das Urteil ganz genau ansehen", so Kunkel weiter.

Aus Sicht Verdis wurde die Friedenspflicht nicht verletzt. "Gerade angesichts der massiven Grundrechtseinschränkung, die dieses Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bedeutet, haben wir heute mit einer anderen Entscheidung gerechnet", so der Gewerkschaftssprecher.

Senatoren zeigen sich dialogbereit

Bildungs- und Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, sie begrüße das Urteil, das den von Verdi geplanten sogenannten Erzwingungsstreik erneut untersagt habe. "Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Familien in Berlin, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind."

Gleichzeitig bot die Senatorin den Gewerkschaften "konstruktive Gespräche" an. "Ich bleibe offen für den Dialog und möchte gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen finden, die den Interessen der Beschäftigten gerecht werden und gleichzeitig die Bedürfnisse der Kinder und Familien nicht vernachlässigen."

Ähnlich äußerte sich Finanzsenator Stefan Evers (CDU). "Ein Dauerstreik auf dem Rücken der Kinder und Eltern ist gestoppt. Ich hoffe, dass die Gewerkschaftsvertreter nun zu Maß und Mitte zurückfinden", erklärte er. "Die Türen für konstruktive Gespräche über realistische Wege zur Entlastung von Kita-Beschäftigten stehen weiter offen. Es bleibt dem Senat ein wichtiges Anliegen, die Situation für die Beschäftigten in den Kita-Eigenbetrieben im Rahmen des Machbaren weiter zu verbessern."

Gewerkschaften fordern Entlastung der Beschäftigten

Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern schon länger einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten. Beide wollten mit dem unbefristeten Streik den Druck auf den Senat erhöhen. Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für ein solches Vorgehen ausgesprochen.

Der Senat hat die geforderten Tarifverhandlungen mehrfach abgelehnt und auf die Mitgliedschaft Berlins in der TdL hingewiesen. Berlin könne über tarifrechtliche Vereinbarungen nicht alleine entscheiden. Andernfalls drohe ein Rauswurf aus dem Verband. Gespräche zwischen Senat und Gewerkschaften hatten in den vergangenen Wochen keine Ergebnisse gebracht.

Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2.900 Kitas in Berlin betroffen. Nicht ganz ein Zehntel davon gehört zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben, in denen laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder betreut werden. Dort sind rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte angestellt. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden sollten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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